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Zuwendung für Die Wellenbrecher
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Die Wellenbrecher
Betrag: 5.000,00 €
Verwendungszweck: „Neue Küche“
(Beihilfe Nr. 21/2025)
Grundlage für die Entscheidung ist der am 04.06.2025 gestellte Antrag.
Begründung
Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt. Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen nicht. Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.