Anfrage Nr. 15-1400/2017:
Videoüberwachung des öffentlichen Raums

Inhalt der Drucksache:

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Videoüberwachung des öffentlichen Raums

In der letzten Bezirksratssitzung wurde uns mitgeteilt, dass in Döhren kein Parkplatz im öffentlichen Raum durch Privatpersonen mit Einverständnis der Datenschutzbeauftragten überwacht wird.
Tatsache ist jedoch, dass vor der Landwehrstr. 70 im öffentlichen Raum ein Wohnmobil videoüberwacht wird. Das Wohnmobil steht auf der Straße, also im öffentlichen Raum. Es handelt sich nicht um einen Parkplatz, der aufgrund einer Schwerbehinderung für dieses Wohnmobil reserviert ist, theoretisch könnte also auch ein anderer Wagen dort parken. Wenn ein Fahrzeug auf einem Parkplatz im öffentlichen Raum überwacht wird, wird logischerweise gleichzeitig der entsprechende Parkplatz überwacht. Also wird – entgegen der Antwort der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen – zumindest ein Parkplatz in Döhren von einer Privatperson videoüberwacht. Diese Überwachung ist der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen bekannt und wird zumindest geduldet. AnwohnerInnen, die sich über diese Überwachung beschwert haben, wurde mitgeteilt, sie könnten sich ja auf dem privaten Klageweg gegen die Überwachung wehren, von Seiten der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen würde kein Handlungsbedarf gesehen, die Überwachung würde nur das Wohnmobil betreffen, Gehweg und Straße seien von der Überwachung nicht betroffen.
Wir sind über diese Antwort - freundlich ausgedrückt - verwundert und halten es zumindest für wenig bürgerInnenfreundlich, in einem solchen Fall allein auf den Klageweg zu verweisen.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welche berechtigten Interessen für konkret festgelegte Zwecke liegen hier vor und welche Interessenabwägung hat zu dem Ergebnis geführt, dass diese Interessen dem schutzwürdigen Interesse aller anderen BürgerInnen gegenüber, im öffentlichen Raum nicht von Privatpersonen videoüberwacht zu werden, Vorrang haben?