Drucksache Nr. 15-1390/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Linientaxen für die Linie 330
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.06.2018 - TOP 3.3.10.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-1390/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Linientaxen für die Linie 330
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.06.2018 - TOP 3.3.10.

Auf der Linie 330 werden von der Üstra auf Grund der geringen Auslastung werktags in den Nachtstunden, Samstag ab den Abendstunden und sonntags ganztägig keine regulären Busse eingesetzt, sondern sogenannte Linientaxen. Diese übernehmen die Funktion der Busse und fahren die Haltstellen nach Fahrplan ab. Leider können sie, aus nachwollziehbaren Gründen, keinen vergleichbaren Service wie die Linienbusse anbieten. So wurde erst kürzlich über eine Mutter mit Kinderwagen und einen Messegast berichtet, welche beide nicht mit den Linientaxen mitgenommen werden konnten und zu Fuß nach Wülferode gehen mussten. Diese fehlenden Mitnahmemöglichkeiten erschließen sich zumindest nicht aus den ausgehängten Haltestellenplänen. Hier wird nur um Anmeldung von Gruppenfahrten 30 min. vor der Fahrt geben, ohne genaue Nennung der Gruppengröße. Um in Zukunft solche Situationen zu minimieren scheint es ratsam die Informationen auf den Haltestellenplänen zu konkretisieren.

Fragen an die Verwaltung:

1. Besteht die Möglichkeit zum nächsten Fahrplanwechsel die Haltestellenpläne um z.B. die Hinweise „Keine Mitnahme von Fahrrädern, Kinderwagen etc“ und einer genauen Gruppengröße unter Punkt „a = Regelbedienung durch Linientaxen mit Rampe; Gruppen bitte 30 Min. vor Abfahrt… …anmelden.“ zu ergänzen?

2. Welche Regelungen greifen, wenn an den Haltestellen kein Zustieg, auch ohne Gepäck, in die Linientaxen möglich ist?

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die ÜSTRA weitergeleitet. Die ÜSTRA teilt mit:

Antwort der Üstra zu Frage 1.:
Um zu erörtern, warum der Kinderwagen bzw. der Messegast nicht mitgenommen werden konnte, benötigen wir detailliertere Informationen.
Die LinienTaxis sind ausgelegt auch Rollstühle mitzunehmen, so dass es generell auch möglich ist Kinderwagen zu befördern. Sicher sind die Kapazitäten hierfür begrenzt. Wenn die Plätze im LinienTaxi im weiteren Verlauf des Linienwegs nicht ausreichen, ist das Taxi aufgefordert ein weiteres Taxi für die Beförderung der zusätzlichen Fahrgäste anzufordern.
Das LinienTaxi verfügt über eine begrenzte Anzahl von 8 Plätzen. Da bei einem LinienTaxi generell kein Anruf erforderlich ist, ist es schwer vorherzusehen, wie hoch die Besetzung des Fahrzeugs im Linienverlauf ausfällt. Es ist möglich, dass eine Gruppe ab 3 Personen schon viel ist, wenn vorher an verschiedenen Haltestellen 6 Personen eingestiegen sind. Somit ist es schwierig im Vorfeld eine genaue Gruppengröße zu definieren. Sicher ist jedoch, dass bei einer Gruppengröße ab 8 Personen die Anmeldung Sinn macht.
Die ÜSTRA nimmt das Schreiben zum Anlass über einen entsprechenden Hinweis nachzudenken.

Antwort der Üstra zu Frage2.:
Wenn der Zustieg an einer Haltestelle aufgrund eines ausgelasteten/vollen LinienTaxis nicht mehr möglich ist, wird ein weiteres Fahrzeug vom diensthabenden LinienTaxi gerufen um die verbleibenden Fahrgäste ab dieser Haltestelle auf dem Rest des Linienwegs aufzunehmen.