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“Aufgrund von Prognoserechnungen der üstra wird nach den Linien 1, 3 bzw. 7 und 4 als nächstes der Einsatz des dritten Wagens auf der Stadtbahnlinie 5 erforderlich”, so die Aus-sage im Verwaltungsentwurf des Nahverkehrsplans 2008 der Region Hannover.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Zu welchem konkreten Ergebnis mit welchem Zeithorizont kommen die Prognosen ins-besondere bezüglich der maßgebenden Kantenbelastung im Verhältnis zur Ist-Situation bei der Linie 5?
2. Welche Veränderungen werden voraussichtlich wann an den straßenbündigen Halte-stellen Mettlacher Straße, Kaiser-Wilhelm-Straße und Großer Hillen vorgenommen werden müssen, wenn die oben beschriebene Maßnahme zum Tragen kommen soll?
3. Welche Stadtbahnfahrzeugtypen werden dann mit welcher Zulassung eingesetzt?