Drucksache Nr. 15-1386/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällungen im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 13.06.2018 - TOP 3.3.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-1386/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällungen im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 13.06.2018 - TOP 3.3.6.

Immer wieder kann im Stadtbezirk beobachtet werden wie auf öffentlichen und privaten Grundstücken Bäume gefällt werden, zum Teil auch innerhalb der Vegetationsperiode, ohne dass ein Sturm oder ähnliches eingewirkt hat. Aus ökologischer Sicht ist es sicherlich um jeden einzelnen Baum schade, der gefällt werden muss, mindestens ist es aber erforderlich zeitnah und in örtlichen Zusammenhang für Ersatz zu sorgen.
Fragen an die Verwaltung:

1. Wie viele Fällgenehmigungen wurden in den letzten drei Jahren im Stadtbezirk erteilt, verbunden mit der Bitte um Unterteilung nach Jahren und ob auf privaten oder öffentlichen Flächen?

2. Wie viele Ersatzpflanzungen wurden dafür im Stadtbezirk in diesen drei Jahren vorgenommen und kontrolliert?

3. Wird bei der Vorgabe der Baumart auch auf die Nutzung als Nahrungsquelle für Bienen und Insekten geachtet?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Fällgenehmigungen nach der Baumschutzsatzung werden nicht stadtteilbezogen dokumentiert. Es existiert dazu eine gesamtstädtische Statistik, die die Anzahl der Fällanträge, Fällgenehmigungen und angeordnete Ersatzpflanzungen dokumentiert. Unabhängig davon gab es im öffentlichen Bereich im Bezirk in der Fäll-Saison 2016/2017 insgesamt 21 und in 2017/2018 insgesamt 52 Fällungen. Zum Beispiel sind am Bothfelder Anger alleine 10 Rotfichten (picea abies) entnommen worden, da sie vom Kupferstecher (Schädling/Insekt) befallen und am Absterben waren.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Auch bezüglich der Ersatzpflanzungen gibt es auf Ebene der Stadtbezirke keine statistische Erhebung, weshalb wir ebenfalls auf die stadtweite Statistik verweisen müssen. Grundsätzlich werden bei jeder Fällgenehmigung nach Baumschutzsatzung eine bzw. mehrere Ersatzpflanzungen auf den privaten Grundstücken vorgeschrieben, jeweils in Abhängigkeit von Größe und Qualität der Fällungen.

Im öffentlichen Grün werden nach Möglichkeit alle Bestands- und Katasterbäume 1:1 ersetzt. In den seltensten Fällen können Bäume nicht an der angestammten Position ersetzt werden. Dann erfolgt jedoch eine Ausgleich-/Ersatzmaßnahme an anderer, besser geeigneter Position. Aktenkundig werden nur Bestands- und Katasterbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen. Schwächere Gehölze werden nach Notwendigkeit ohne Meldung und Ersatz entnommen. Ähnlich undokumentiert verlaufen Gefahrenabwehrmaßnahmen nach Stürmen. Dann gilt es großflächige Areale schnell aufzuräumen und zu sichern.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben bei der Wahl der Baum- oder Strauchart für Ersatzpflanzungen. Die Ersatzpflanzung richtet sich gemäß § 7 Abs. 2 der Baumschutzsatzung der LHH nach der zuvor entfernten Ordnungsgruppe (Stärke) der Bäume. Für die zur Ersatzpflanzung geeigneten Baum- und Straucharten wird jedoch eine Auflistung verschiedener „bienenfreundlicher“ Arten als Empfehlung ausgehändigt.