Drucksache Nr. 15-1385/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wasseler Str. funktionale Absperrungen
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
13.06.2018 - TOP 3.3.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-1385/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wasseler Str. funktionale Absperrungen
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
13.06.2018 - TOP 3.3.5.

Mehrfach war bereits die Absperrung der Wasseler Straße zur und von der Zufahrt zur BAB 7 Thema in diesem Stadtbezirksrat. Nach dem Entfernen mehr als schwergängiger Flügelschranken wurden zwei Poller mit Vorhängeschlössern aufgestellt und einem „Durchfahrt verboten“-Schild. Dieses wurde von nichtdazu berechtigten Personen entfernt und ein unkontrolliertes Befahren der Zufahrt zur BAB 7 war möglich. Zwischenzeitlich wurde diese Lücke wieder geschlossen. Allerdings wartet die von der Freiwilligen Feuerwehr Wülferode favorisierte und vom Bezirksrat geforderte Lösung einer Drehschranke weiterhin auf ihre Umsetzung. Fragen an die Verwaltung:
1. Welche Gründe sprechen weiterhin für die Verwendung von Pfosten, welche extra durch Vorhängeschlösser gesichert werden müssen und damit die Einsatzkräfte aufhalten?
2. Kann statt der vorhandenen Absperrungen nicht eine Drehschranke, wie sie am Kronsberg in Richtung Anderten vorhanden ist, eingesetzt werden?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Herausnehmbare Feuerwehrpoller, welche mit einem Dreikant-Feuerwehrschlüssel herausgenommen werden, sind die gängige Praxis.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Als einzige Alternative käme eine herausnehmbare, schwenkbare Wegesperre in Frage, wie sie die Verwaltung bereits eingebaut hatte, jedoch auf Beschluß der SBR-Bemerode wieder entfernt hatte.
Eine Drehschranke, wie am Kronsberg in Richtung Anderten vorhanden, ist keine Alternative. Eine Drehschranke kann nur in eine Richtung geschwenkt werden. Wenn dann ein Fahrzeug genau in Schwenkrichtung vor der Schranke widerrechtlich parkt, weil er dort z.B. gerade mit Hund spazieren geht, kann im Einsatzfall die Schranke nicht mehr zur Seite geschwenkt werden.
Eine Schranke, welche nach oben schwenkt lehnt die Verwaltung aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich ab, da diese bei Fehlbedienung herunterschlagen und jemanden verletzen könnte.