Antrag Nr. 15-1384/2025:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1017/2025

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1017/2025

Antrag

Mit Erlass des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung vom 12.03.2025 ist das Aufbringen von "Piktogrammketten mit Sinnbild
Radverkehr auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen" geregelt und ermöglicht. Ziel der
Regelung ist es in Straßen, in denen aus Platzgründen keine gesonderte
Radverkehrsführung möglich ist, auf der Fahrbahn durch das Aufbringen von
Fahrradpiktogrammen auf die Gefährdung von Radfahrenden hinzuweisen.

Die Verwaltung wird augefordert von dieser Regelung an folgenden Orten gebraucht Gebrauchzu
machen und darüber hinaus weitere für Radfahrende gefährliche Orte durch das Aufbringen
der Piktogramme zu entschärfen
in der Karmarschstraße
in dem Abschnitt der Osterstraße ohne Schutzstreifen für Radfahrende
im Abschnitt der Windmühlenstraße, der keine Fußgängerzone ist
am Georgsplatz
in der Beringstraße
in der Straße "an der Börse"
in der Theaterstraße
in der Rathenaustraße außerhalb der Fußgängerzone
in dem der Luisenstraße, der keine Radverkehrsführung hat
in der Joachimstraße
im Abschnitt der Lister Meile zwischen Cityring und Friesenstraße
auf der Humboldtstraße

Begründung

erfolgt mündlich