Antrag Nr. 15-1379/2022:
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für Nachfüllbeutel für die Hundespender Muswiller Weg und Meersmannufer - 11/2022 in Verbindung mit 14/2021

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für Nachfüllbeutel für die Hundespender Muswiller Weg und Meersmannufer - 11/2022 in Verbindung mit 14/2021

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Betrag: bis zu 150,00 €
Verwendungszweck : Nachfüllbeutel für die Hundetütenspender Muswiller Weg und Meersmannufer für ein Jahr
(Zuwendung 11/2022 in Verbindung mit 14/2021)

Begründung

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld hat sich im Jahr 2012 dazu entschlossen, Hundetütenspender im Stadtbezirk nur noch dann aufzustellen, wenn die Befüllung durch Patenschaften und die Finanzierung der Nachfüllbeutel über Spender*innen im Vorfeld sicher gestellt ist.
Die Hundetütenspender im Muswiller Weg und am Meersmannufer wurden bereits 2006 aufgestellt und werden seitdem von zwei Patinnen zuverlässig befüllt. Die Standorte werden auch weiterhin vom Bezirksrat als erforderlich angesehen. Spender*innen konnten für diese Standorte bisher nicht geworben werden. Die Mitglieder des Stadtbezirksrates werden Werbung für Spender*innen machen.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend. Einem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde zugestimmt.
Die Empfängerin/der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet bzw. es erfolgt eine direkte Verrechnung mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der die Tüten zur Verfügung stellt.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.