Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Linden-Limmer
- Verwaltungsausschuss
Antragsteller(in):
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis) An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis) |
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2.) Es sind ausreichend Schilder anzubringen, die auf die Erfordernis der Schrittgeschwindigkeit hinweisen (Zusatzschild „Schritt fahren oder Temposchilder auf der Fahrbahn).
3.) Insbesondere am westlichen Ende der Fußgängerzone ist der unberechtigte Verkehr stärker zu kontrollieren.
Die Beschilderung wurde überprüft. Eine Reinigung der Schilder wird vorgenommen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Beschilderung eindeutig und bedarf keiner Änderung.
Darüberhinausgehende Beschilderung, wie z.B. „Schrittgeschwindigkeit“, oder Piktogramme, die eine entsprechende höchstzulässige Geschwindigkeit festsetzen, sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor.
Die Erfahrungen – insb. der regelmäßig durchgeführten polizeilichen Kontrollen – zeigen, dass es sich hier nahezu ausschließlich um vorsätzliche Verkehrsverstöße handelt, wenn die Fußgängerzone widerrechtlich (ggf. auch außerhalb der festgesetzten Lieferzeiten) befahren wird.
Zudem wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Stadtbahnen und Busse auf 25 km/h gesenkt und die Geschwindigkeit im westlichen Teil der Limmerstraße auf 30 km/h vermindert, damit auch die Einfahrtgeschwindigkeit für Fahrzeuge des ÖPNV in den Fußgängerzonenbereich deutlich verringert wird.
Die Verwaltung wird den Bereich weiterhin überwachen und hat zudem die Polizei um Unterstützung gebeten, weil der Eingriff in den fließenden Verkehr (bei der Ahndung von Verstößen gegen das Ein-/Ausfahrverbot) ausschließlich der Polizei vorbehalten ist.