Antrag Nr. 15-1376/2022:
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für das GiB, Tagesförderstätte Groß-Buchholz - 07/2022

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für das GiB, Tagesförderstätte Groß-Buchholz - 07/2022

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger*in: GiB, Tagesförderstätte Groß-Buchholz
Betrag: bis zu 3.911,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung eines Rollstuhlfahrrades für die Tagesförderstätte Groß-Buchholz
(Zuwendung 07/2022)

Begründung

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 08.04.2022 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Die bewilligte Zuwendung ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten für die Anschaffung des Rollstuhlfahrrades niedriger ausfallen als laut Kostenaufstellung geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.

Die Empfängerin/der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.