Antrag Nr. 15-1375/2022:
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für die Befüllung des Hundetütenspenders Senator-Bauer-Straße - 06/2022 in Verbindung mit 14/2021

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für die Befüllung des Hundetütenspenders Senator-Bauer-Straße - 06/2022 in Verbindung mit 14/2021

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Betrag: bis zu 75,00 €
Verwendungszweck : Befüllung des Hundetütenspenders Senator-Bauer-Straße am Kleefelder Bahnhof mit Hundekottüten für ein Jahr
(Zuwendung 06/2022 in Verbindung mit 14/2021)

Begründung

Die Grundlage für die Entscheidung ist die Bereitschaft einer neuen Patin und Spenderin den bereits vorhandenen Hundetütenspender zu befüllen, in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend. Einem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde zugestimmt.

Die Empfängerin/der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet bzw. es erfolgt eine direkte Verrechnung mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der die Tüten zur Verfügung stellt.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.