Drucksache Nr. 15-1375/2015 S1:
Änderungsantrag zu: Hundeauslauf am Kronsberg (Drucksache_Nr.: 15-0952/2015)
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 10.06.2015
TOP 11.1.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1375/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderungsantrag zu: Hundeauslauf am Kronsberg (Drucksache_Nr.: 15-0952/2015)
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 10.06.2015
TOP 11.1.1.2.

Beschluss

Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Überprüfung sämtlicher Schilder
(Hundeauslauffläche, Leinenzwang) im Verlauf der Wege Hugo-Knappworst-Weg,
Paul-Theile-Weg und Von-Escherte-Weg( Hundeauslaufläche Kronsberg-Nord)
durchzuführen und die beschädigten oder verunreinigten Schilder zu ersetzen oder zu
reinigen. Hier herrscht teilweise ganzjährig Leinenzwang. Dabei sind die Schilder mit
dem Hinweis auf die momentan gültige Regelung zur Brut- und Setzzeit zu versehen.
In diesem Zusammenhang ist auch für eine eindeutige Beschilderung des
Hundeauslaufweges (nördlicher Kronsberg) zu sorgen. Dabei sollten besonders auch
Radfahrer auf den Hundeauslauf hingewiesen und zu entsprechender
Rücksichtnahme aufgefordert werden.
Neben diesen Schildern sind auch die Übersichtskarten „Landschaftsraum Kronsberg"
am Hellenkamp /Ecke Treppenkamp und an der Wasseler Str./Ecke Paul-Theile-Weg
zu erneuern und den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Des Weiteren sind die Ausschilderungen mit den unter Hannover-Gis.de abrufbaren,
ausgewiesenen Flächen und Wegen in Einklang zu bringen oder das Kartenmaterial
gemäß der Beschilderung, die bereits korrekt plaziert ist, zu aktualisieren. Dies betrifft
insbesondere den südlichen Kronsberg.
Außerdem sind während der Brut- und Setzzeit Mäharbeiten auf den
Hundeauslaufflächen Kronsberg Nord und Süd zu unterlassen, mindestens ist aber
von der Verwaltung darzulegen, warum auf diese Maßnahme in dem Zeitraum nicht
verzichtet werden kann. Des Weiteren sollen keine Schafe auf die
Hundesaulauffläche ,um zu vermeiden, das Krankheitserreger, die sich im Schafskot
befinden, auf Hunde übertragen werden.
Anstelle der bisherigen Hundeauslauffläche am nördlichen Kronsberg sollte der
eingezäunte Bereich (oberhalb des Paul-Theile-Wegs) ganzjährig für den
Hundeauslauf freigegeben werden. Dadurch können Konflikte zwischen Hundehaltern
und Nicht-Hundehaltern deutlich reduziert und die Akzeptanz für die Einhaltung der
geltenden Regelungen erhöht werden. Dieser eingezäunte Bereich wurde
ursprünglich zur Unterbringung der Schafe während der Nacht (Wander-Schäfer)
geschaffen. Inzwischen verbleiben die Schafe in eigens dazu aufgestellten mobilen
Elektroumzäunungen.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Begründung:
Die Beschilderung der Hundeauslaufwege und Hundeauslaufflächen vor Ort wird vervollständigt bzw. erneuert. Ein Beschilderungskonzept inklusive Kostenermittlung ist in Arbeit. Für dieses Jahr stehen keine Mittel mehr zur Verfügung, die neue Beschilderung zu realisieren. Wenn die erforderlichen Kosten ermittelt sind, wird sich die Verwaltung ggf. nochmals an den Stadtbezirksrat wenden.

Die unter Hannover-Gis.de abrufbare Karte soll mit der Örtlichkeit in Übereinstimmung gebracht werden. Dazu sollen zwei bisher in der Karte dargestellte Hundeauslaufflächen am Südkronsberg entfallen, da diese landwirtschaftlicher Nutzung vorbehalten sind. Es handelt sich um eine Ackerfläche südlich des Aussichtshügels und um den als Schafweide fest eingezäunten Bereich nördlich des Aussichtshügels. Die eingezäunten Schafweiden sind aus betrieblichen Gründen für den Schäfereibetrieb unabdingbar (zum Verladen und Behandeln der Tiere, zur sicheren Unterbringung für mehrere Tage). Ein entsprechender Antrag zur Änderung der Flächen (gemäß beigefügter Karte) wird beim Rat der Stadt Hannover gestellt.

Im Landschaftsraum Kronsberg können grundsätzlich keine ganzjährig zur Verfügung stehenden Hundeauslaufflächen angeboten werden. Der Kronsberg ist zur „freien Landschaft“ zu rechnen und unterliegt somit den Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), die vorsieht, dass Hunde während der allg. Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli an die Leine genommen werden müssen.

Unabhängig von diesen Vorgaben zur Anleinpflicht von Hunden, können und müssen in der freien Landschaft auch in der Brut- und Setzzeit landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Grünflächen auf dem Kronsberg werden von einem Schäfereibetrieb gepflegt, der dort entsprechend der Wetterlage Heugewinnung betreibt bzw. je nach Aufwuchs die Flächen mit Schafen beweidet. Diese Art der Landschaftspflege ist für die Stadt Hannover nicht nur kostensparend, sondern dient auch der Entwicklung von artenreichen Grünlandbeständen. Insofern kann auf die zeitweise Beweidung, auch der Hundeauslauffläche, mit Schafen nicht verzichtet werden.

Es ist verständlich, dass es für Außenstehende nicht leicht nachvollziehbar ist, wieso auf einer Fläche Hunde angeleint werden müssen, während eine Mahd bzw. Beweidung der Fläche in der Brut- und Setzzeit erfolgen darf. Wir können aber von der Stadt Hannover keine Ausnahmen vom Anleinzwang erlassen, die nach Landesgesetz anders geregelt sind.