Antrag Nr. 15-1373/2018:
Zusatzantrag der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei) zur Drucks. Nr. 15-1125/2018 "Breitbandanschluss IGS Roderbruch"

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Cristopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei) zur Drucks. Nr. 15-1125/2018 "Breitbandanschluss IGS Roderbruch"

Antrag

Zusatzantrag zur Drucksache Nr. 15-1125/2018 "Breitbandanschluss IGS Roderbruch" zu beschließen:
Die Drucksache 15-1125/2018 wird um folgende Punkte ergänzt:

a) Die im vorgenannten Antrag für die IGS Roderbruch vorgesehenen Leistungsmerkmale sind für alle anderen öffentlichen Schulen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld gleichermaßen vorzusehen.
b) Leistungen im Bereich des digitalen Lernens (z. B. iServ-Konten u.ä.) sind den Schüler*innen bzw. ihren Eltern kostenlos anzubieten.
c) Die öffentlichen Schulen im Stadtbezirk erhalten die Vorgabe, für Schulbesucher*innen einen offenen, kostenlosen WLAN-Anschluss mit ausreichender Bandbreite vorzuhalten.

Begründung

zu a: Der im ursprünglichen Antrag festgestellte Bedarf der IGS Roderbruch ist so oder ähnlich auch für die anderen öffentlichen Schulen im Stadtbezirk zu konstatieren.

zu b: Die Abschaffung der Lernmittelfreiheit in Niedersachsen zum Schuljahr 2004/2005 hat zu einer schwerwiegenden Mehrbelastung gerade geringverdienender Eltern geführt. Der Trend geht in Richtung immer mehr entgeltpflichtiger Leistungen im schulischen Bereich. Dieser Trend sollte, wo immer möglich, angehalten werden. Die Gesamtgesellschaft hat ein eigenes Interesse an guter und zeitgemäßer Schulbildung junger Menschen und sollte daher anfallenden Kosten tragen.

zu c: Kostenlose öffentliche WLAN-Angebote werden heutzutage in öffentlichen Einrichtungen von Bürger*innen erwartet. Da öffentliche Schulen per se öffentliche Einrichtungen sind, sollten sie verpflichtet sein, im IT-Bereich basale infrastrukturelle Leistungen für die Allgemeinheit mitzutragen.