Anfrage Nr. 15-1372/2020:
Bau eines Aldi-Marktes in Misburg

Inhalt der Drucksache:

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Bau eines Aldi-Marktes in Misburg

In der letzten Bezirksratssitzung wurde von der Verwaltung der LHH im öffentlichen Teil erwähnt, dass in der Misburger Stadtmitte ein großer Aldi-Markt gebaut werden soll, der für eine städtebauliche Aufwertung und Verbesserung des Einzelhandels sorgen wird. Die bisherigen Aldi-Märkte in Misburg Nord und Misburg-Süd würden geschlossen. Von zusätzlichem Wohnraum in einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wurde nicht gesprochen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wurde dem Ratsbeschluss vom September 2019 (DS Nr. 1843/2019), in dem es wörtlich heißt "bei der Genehmigung von Neubauten für Einzelhandel und Gastronomie (soll) darauf hingewirkt werden, dass diese künftig grundsätzlich als mehrgeschossige Bauten mit Wohn- und/oder gewerblicher Nutzung realisiert werden, soweit dies städtebaulich verträglich ist" gefolgt, indem mit dem Investor die Zweigeschossigkeit geprüft wurde? Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?

2. Ist es zutreffend, dass es keine Beteiligung der politischen Gremien und der Bevölkerung zum Bauvorhaben geben wird, weil es nach § 34 Baugesetzbuch im unbeplanten Innenbereich genehmigt ist? Wenn ja, warum wird in einem so wichtigen städtebaulichen Innengebiet von Misburg kein Bebauungsplan aufgestellt?

3. Inwieweit berücksicht die Beplanung der für den Aldi-Markt vorgesehenen Fläche, dass die unmittelbar daran angrenzende Thönser Straße in Zukunft eine sehr wichtige Bedeutung für die Erschließung eines zukünftig städtebaulich entwickelten Deurag-Nerag-Nord-Geländes erhalten könnte?