Drucksache Nr. 15-1372/2013 S1:
Am Gutspark
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.06.2013 TOP 10.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1372/2013 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Am Gutspark
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.06.2013 TOP 10.1.3.

Beschluss

Am Gutspark
Der Bezirksrat beschloss:
In der Straße am Gutspark /am Übergang über die Stadtbahnlinie 6 in die Berkelmannstraße in Bemerode das Hinweisschild 240 gemeinsamer Geh-und Radweg in beide Richtungen aufzustellen.

Entscheidung

Das Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) StVO StVO bedeutet die Anordnung der so genannten Radwegbenutzungspflicht, d.h. der Radfahrer hat keine Wahlfreiheit mehr, ob er den Radweg oder die Fahrbahn benutzen möchte, sondern er muss den Radweg benutzen.

Die Straße Am Gutspark liegt in einer Tempo 30-Zone. Gemäß § 45 Abs. 1 c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht in einer Tempo 30-Zone unzulässig.

Daher kann dem Antrag auf Installierung von Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) StVO für die Nebenanlage in der Straße Am Gutspark nicht gefolgt werden.