Drucksache Nr. 15-1368/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nahversorger in der Seelhorst: Areal aufwerten mit breiterem Angebot
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.06.2018
TOP 5.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1368/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nahversorger in der Seelhorst: Areal aufwerten mit breiterem Angebot
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.06.2018
TOP 5.3.3.

Nach langwieriger Ausschreibung und Verhandlungen hat sich vor wenigen Jahren schließlich ein Investor und Betreiber eines Nahversorgers in der Seelhorst (Am Schafbrinke / Ecke Eupener Straße) gefunden. Dieser findet noch nicht in dem Umfang Zuspruch wie erhofft, was auch an fehlenden praktischen Einrichtungen über den Schreibwarenladen hinaus rund um den Nahversorger liegen könnte.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Erwägt die Verwaltung, mit der Deutsche Post Gespräche über das Aufstellen eines Briefkastens auf dem Gelände des Nahversorgers (oder in unmittelbarer Nähe) zu führen? Da der Schreibwarenladen auch Postwertzeichen verkauft, wäre ein Briefkasten eine sinnvolle Ergänzung. Müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein? Wenn ja, welche?
2. Besucher vermissen ein Angebot für einen Mittagstisch. Sieht der Bebauungsplan die Möglichkeit vor, dort einen Imbiss (Döner oder ähnliches) zu betreiben? Wenn ja, unter welchen Bedingungen würde die Verwaltung eine Ausschreibung für den Betrieb eines Imbiss-Standes auf den Weg bringen?
3. Sieht die Verwaltung darüber hinaus weitere Möglichkeiten, den Standort attraktiver zu gestalten?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Nach Rücksprache mit der Deutschen Post sieht sie aktuell keine Möglichkeit, zusätzlich zu den Briefkastenstandorten Seelhorst Peiner Straße 83 und Am Schafbrinke 64, einen weiteren Briefkasten auf dem Gelände oder in unmittelbarer Nähe des Nahversorgers aufzustellen.

Die Deutsche Post ist aber durchaus bereit, nach entsprechender konkret formulierter Anfrage zu prüfen, ob eine Verlegung zu Lasten eines der beiden genannten Standorte erfolgen könnte. Erfahrungsgemäß wird von Teilen der Bevölkerung und auch möglicherweise der örtlichen Presse ein solches Vorgehen durchaus kritisch gesehen. Ein deutliches Votum des Bezirksrates würde dazu führen, dass die Verwaltung Gespräche mit der Deutschen Post aufnimmt um die Verlegung eines Briefkastenstandortes zu veranlassen.

Frage 2:

Laut vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr. 1779 ist zusätzlich zum Lebensmittelnahversorger mit angegliedertem Backshop eine ergänzende Shop- und Dienstleistungsfläche vorgesehen gewesen. Hier wurden zwei Geschäfte realisiert. Auf der einen Fläche befindet sich der Schreibwarenladen mit Toto-Lotto Annahmestelle und DHL-Service und die andere Fläche ist aktuell nicht belegt. Angedacht war hier eine Nutzung bespielweise als Friseur- oder Blumenladen. Eine Nutzung als Imbiss oder ähnlicher Gastronomie schließt der Bebauungsplan aus.

Um dem Wunsch der Besucher nachzukommen, wäre es aus Sicht der Verwaltung denkbar ein mobiles Mittagsangebot in Form eines Pizza- bzw. Hähnchenwagens anzubieten, welcher sein Angebot testweise auf dem Gelände des Nahversorgers anbietet. Soweit es sich um private Flächen handelt, wäre keine Genehmigung der Verwaltung erforderlich. Die Suche nach einem entsprechenden Anbieter wäre aber in Absprache mit den anderen Mietern Aufgabe des Eigentümers.

Frage 3:

Die unter Frage Nr. 1 und Frage Nr. 2 angesprochenen Maßnahmen führen aus Sicht der Verwaltung zu einer attraktiveren Gestaltung auf dem Gelände.
Zusätzlich wäre noch denkbar, den Nahversorger anzusprechen, ob er nicht gewillt ist für Kleinkinder ein zusätzliches Angebot in Form von Spielgeräten (Federwippe o.ä.) zu schaffen.