Drucksache Nr. 15-1368/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kolonie Gartenheim, zukünftig tatsächlich Wohnbaubläche Büntekamp II?
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.06.2013 TOP 4.3.7.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1368/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kolonie Gartenheim, zukünftig tatsächlich Wohnbaubläche Büntekamp II?
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.06.2013 TOP 4.3.7.

Im zur Beschlussfassung anstehenden Wohnkonzept 2025 ist eine Fläche „Büntekamp II“ ausgewiesen, die zum großen Teil die Kleingartenanlage „Gartenheim“ mit wohl 79 Dauerkleingärten in Kirchrode an der Lange-Feld-Straße örtlich umfasst. Die Fläche soll zwischen 2014 und 2016 als Flächenpotenzial für 200 Wohnungen, davon 75 in Einfamilienhäusern und 125 im Geschosswohnungsbau zur Verfügung stehen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welchen Weg wird die Umwandlung der Dauerkleingärten in ein Wohngebiet im gewöhnlichen Verfahrensablauf (alle notwendigen Schritte, ggf. auch solche mit nur Behördenbeteiligung) sowohl formal als auch voraussichtlich zeitlich nehmen?
2. Welche Regelungen bezüglich der Umwandlung, aber auch der Entschädigung werden nach Baugesetzbuch, Bundeskleingartengesetz und ggf. weiteren Vorgaben bzw. Vorschriften hier wie greifen?
3. Welche Ersatzlandflächen (örtlich benannt) für wegfallende Dauerkleingärten werden in diesem Zusammenhang von wem mit welchem gleichwertigen Status (Dauerkleingarten) angeboten?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Aufgrund des derzeitigen planungsrechtlichen Status der Flächen sind die Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms durch die Region Hannover, die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Rat der Stadt Hannover Voraussetzung für die Umsetzung des im Wohnkonzept 2025 für die Fläche Büntekamp II definierten Zieles einer Wohnungsbauentwicklung.
Der Zeitbedarf der Umwandlung von Dauerkleingärten in Wohnbauflächen im Bereich Büntekamp II lässt sich derzeit noch nicht konkret fassen, da zunächst eine Einigung mit dem Bezirksverband der Kleingärtner erfolgen soll.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Entschädigungsfragen sowie Fragen der konkreten Umwandlung sind im Einzelnen mit dem Bezirksverband der Kleingärtner abzuklären.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Über Ersatzflächen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.