Drucksache Nr. 15-1367/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Erweiterung Pflegeheim Wilkening: Interessen der Anwohner
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.06.2018
TOP 5.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1367/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Erweiterung Pflegeheim Wilkening: Interessen der Anwohner
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.06.2018
TOP 5.3.2.

Das Pflegeheim Wilkening an der Wolfstraße (Waldheim) plant einen neuen Anbau für Therapieräume und zusätzlichen 57 Betten. Der (noch nicht genehmigte) Bauantrag sieht ein dreigeschossiges Gebäude und zusätzlich sieben Parkplätze auf dem Gelände des Pflegeheims vor. Bei einer Informationsveranstaltung Mitte April wurde deutlich, dass es seitens der Anwohner viele offene Fragen und Unmut über Unklarheiten in Zusammenhang mit der Erweiterung gibt. Diese betreffen die künftige Belegung, die Parkplatzsituation und die Bauphase.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Bislang gibt es auf dem Gelände 18 Stellplätze für PKW. Inwieweit wurde eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen gegenüber der Verwaltung bislang nachgewiesen, da es doch aufgrund der Größe der Einrichtung 35 sein müssten?
2. Erwägt die Verwaltung, auf das Ansinnen der Anwohnenden im Bereich der Straßen Roßkamphof, Wehrhahnhof und Westpyhof auf Stellplätze mit Anwohnerparkberechtigung einzugehen, um zukünftigen Konflikten entgegenzuwirken?
3. An der engen und uneinsichtigen Kurve Wolfstraße / Am Schafbrinke kommt es immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Plant die Stadt, die Gelegenheit zu nutzen und im Zuge der Bauarbeiten am Pflegeheim die Verkehrssituation an dieser Stelle durch bauliche Maßnahmen zu entschärfen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu 1. Der Erweiterungsbau sieht künftig 57 zusätzliche Betten vor, welche die Schaffung von weiteren 7 Stellplätze erfordern. Die Bauvorlagen weisen für Alt- und Neubau auf dem Grundstück künftig insgesamt 37 Stellplätze für dann insgesamt 296 Betten aus; davon 28 Stellplätze für Besucher, 7 Stellplätze für Angestellte und 2 Stellplätze für Behinderte.
Den Anforderungen von § 47 NBauO wird damit entsprechend den Richtzahlen für den Einstellplatzbedarf Rechnung getragen.

zu 2. Nein. Die rechtlichen Anforderungen an die Einrichtung einer Bewohnerparkzone sind hier nicht erfüllt.

Zu 3. Nein. Die Verwaltung plant nicht die Straße in diesem Bereich umzubauen.