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In der Sitzung des Bezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 12.12.2024 wurde durch die Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund von fehlenden Mitteln im Haushalt und personeller Ressourcen mit den Planungen für die bauliche Umgestaltung der Einmündung Klein-Buchholzer-Kirchweg/Im Heidkampe, frühestens im Jahre 2027 begonnen werden kann. Wenngleich im August 2024 erste Vorplanungen durch die Verwaltung aufgenommen wurden, steht eine Umsetzung des auf einen Beschluss des Bezirksrates (vgl. DS 15-1412-2020) aus dem Februar 2020 zurückgehenden Vorhabens, seit nunmehr über fünf Jahren aus. Einen Antrag der SPD-Bezirksratsfraktion aus dem Februar 2025 (vgl. DS 15- 0109-2025 N1), in welchem die Verwaltung zur temporären Wiedereinrichtung des ehemaligen Fußgängerüberwegs für den Zeitraum bis zum Abschluss der Planungen zur Umgestaltung der Einmündung aufgefordert worden war, wurde durch diese wiederum abgelehnt. Somit fehlt auf unbestimmte Zeit für Fußgänger*innen, im Besonderen in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen - wie z.B. die Bewohner*innen des angrenzenden Willy-Platz-Heims - eine Möglichkeit zur sicheren Überquerung des Klein-Buchholzer-Kirchwegs.
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
- Warum stehen derzeit keine finanziellen und personellen Ressourcen für die Planung sowie bauliche Umsetzung der Umgestaltung der Einmündung zur Verfügung bzw. für welche anderen Projekte werden diese Mittel weshalb stattdessen verwendet?
- Kann von einem Beginn der Planungen, wie von der Verwaltung dem Bezirksrat mitgeteilt, im Jahre 2027 ausgegangen werden und was für ein Zeitraum ist für diese sowie die anschließende bauliche Umsetzung angesetzt?
- Welche alternativen Möglichkeiten einer sicheren, barrierefreien Querung des Klein-Buchholzer-Kirchwegs bestehen für mobilitätseingeschränkte Personen bis zum Abschluss der barrierefreien Umgestaltung der Einmündung?