Drucksache Nr. 15-1366/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fahrräder weg vom Fußweg auf die Fahrbahn
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.06.2013 TOP 4.3.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-1366/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fahrräder weg vom Fußweg auf die Fahrbahn
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.06.2013 TOP 4.3.6.

Die erst vor wenigen Jahren eingerichtete Regelungen, dass auf die Fußwege in der Lange-Hop-Straße für die Radbenutzung freigegeben wurden, ist nun widerrufen, d. h., die entsprechenden Verkehrszeichen sind zurückgebaut. Für die Straßenachse Emslandstraße – Lange-Hop-Straße ist damit bei einer Streckenhöchstgeschwindigkeit von 30 km/h die Fahrbahn der Straßenteil, der von Radfahrern durchgängig benutzt werden kann und darf. Ungereimtheiten verbleiben mit der Ausweisung des östlichen Fußweges in der Lange-Hop-Straße zwischen der Alten Bemeroder Straße und der Straße Am Sandberge. Hier wird der Fußweg über die Umlaufsperre des dortigen Bahnübergangs für den Radverkehr freigegeben, aber nur hier auf nur auf einer Seite. Überdies weisen Signaloptiken an den Lichtsignalanlagen z. T. Radfahrersymbole aus, die nicht im Zuge von tatsächlichen Radverkehrswegen liegen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Begründung hat der nun erfolgte Rückbau der Verkehrszeichen auf der Lange-Hop-Straße, die eine Mitbenutzung für RadfahrerInnen erlaubten?
2. Wie wird mit den als „Ungereimtheiten“ bezeichneten Regelungen verfahren?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Jahr 2007 sind die Gehwege in der Lange Hop-Straße zwischen der Kreuzung Bemeroder Straße / Am Sandberge und der Kreuzung Döhrbruch beidseitig mit Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) StVO mit Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) StVO beschildert worden.

Dadurch sollte für Radfahrer die Lücke zwischen der Emslandstraße, die zwischen Wülfeler Straße und Alte Bemeroder Straße in jeder Fahrtrichtung über einen nicht benutzungspflichtigen Radweg verfügt, und der Lange-Hop-Straße, die zwischen der Kreuzung am Döhrbruch und der Kreuzung Großer Hillen / Lange-Feld-Straße in jeder Fahrtrichtung über einen nicht benutzungspflichtigen Radweg verfügt, geschlossen werden.

Da die Gehwege in der Lange Hop-Straße zwischen der Kreuzung Bemeroder Straße / Am Sandberge und der Kreuzung Döhrbruch relativ schmal sind (in Fahrtrichtung Norden 2,0 m, in Fahrtrichtung Süden 2,5 m), kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Dies wird durch das Neubaugebiet Erna-Blencke-Weg mit vielen Kleinkindern noch verstärkt.

Da sich die Freigabe der Gehwege für Radfahrer nicht bewährt hat und dort darüber hinaus Tempo 30 durch Zeichen 274-53 StVO gilt, sind in der Lange-Hop-Straße zwischen der Kreuzung Bemeroder Straße / Am Sandberge und der Kreuzung Döhrbruch beidseitig die Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) StVO mit Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) StVO demontiert worden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In der Emslandstraße ist die Nebenanlage auf der Ostseite zwischen Alte Bemeroder Straße und Am Am Sandberge mit Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) StVO mit Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) StVO beschildert, da dies die Fortführung des baulich angelegten Radweges in der Emslandstraße zwischen Laatzener Straße und Alte Bemeroder ist.

In der Gegenrichtung auf der Westseite ist dies nicht der Fall. Hier wird zwischen Am Sandberge und Alte Bemeroder Straße kein baulich angelegter Radweg fort geführt. Vielmehr beginnt auf der Westseite der baulich angelegte Radweg erst hinter dem Übergang der Stadtbahn.

Die Verwaltung wird in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde diejenigen Radfahrersymbole entfernen, die nicht im Zuge von tatsächlichen Radverkehrswegen liegen.