Drucksache Nr. 15-1365/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wegeschäden - Wann werden sie beseitigt?
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.06.2013 TOP 4.3.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1365/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wegeschäden - Wann werden sie beseitigt?
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.06.2013 TOP 4.3.5.

Zwischen dem Messeschnellweg und der Kleingartenanlage Waldesgrün 2 – nordöstlich des Messeschnellweges gelegen – ist ein asphaltierter Weg angelegt, der an verschiedenen Stellen durch flach wurzelnde Bäume – im vergangenen Winter entfernt, wohl Pappeln – erheblich beschädigt worden ist – durch zumeist quer verlaufende um die 10 cm hohe und abrupte Aufbrüche des Asphalts – praktisch unregelmäßige Bodenwellen. Zudem ist die Entwässerung nicht mehr reguliert. Der Weg überstaut bei Regen und vermatscht. – Der Weg erschließt nicht nur die Kleingärten, sondern dient auch anderen Erholungssuchenden in dem hier als solchem ausgewiesenen Freiraum und ist deshalb auch in der Radwege- und Freizeitkarte (13. Auflage) ausgewiesen. Die Wegeschäden sind verkehrsgefährdend für Fußgänger, Radfahrer und auch für Benutzer mit Rollatoren und Rollstuhlfahrer. Für den letzteren Personenkreis ist aus eigener Kraft ein Passieren der Stelle zum Teil nicht möglich. Die Situation muss mindestens seit Monaten, wenn nicht gar seit Jahren bekannt sein, stammt nämlich schon aus der Zeit vor der Veränderung der Stadtteilgrenze / Stadtbezirksgrenze zum 1. November 2011 (Wechsel der Zugehörigkeit der Grundfläche vom Stadtteil Waldheim zum Stadtteil Bemerode).
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird der Weg wie nun frei von Verkehrsgefährdungen wieder für jedermann passierbar – auch bei und insbesondere nach Regen – gemacht?
2. Welche Hinderungsgründe mit ihrer jeweiligen zeitlichen Komponente standen und stehen der Wiederherstellung – einschl. des Fällens der vermutlich die Ursache bildenden Bäume – bisher im Wege?
3. In welcher Zuständigkeit liegt dieser Weg in der Baulast und damit in der Unterhaltung auf Grund welcher Regelung?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Wegeparzelle mit begleitender Versickerungsmulde ist im Eigentum des Fachbereichs Wirtschaft und in der Verwaltung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün. Die beschriebene Situation ist zutreffend.

Der Weg ist verschmutzt, die Verwaltung (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) wird den Weg reinigen lassen.

Die Sickermulde nimmt das Oberflächenwasser des Weges und des Messeschnellweges auf. Die Sickermulde ist nicht an den Regenwasserkanal der Stadtentwässerung angeschlossen. Die Verwaltung wird nach der Brut- und Setzzeit die Sickermulde ausmähen und säubern lassen, so dass sie ihre Funktion erfüllen kann. Bei Starkregen oder Dauerregen kann es aber auch danach zu Überschwemmungen des Weges kommen.

Der Weg ist durch das Wurzelwachstum an drei Stellen beschädigt. Die Stellen sind mit rotweißen Barken gekennzeichnet. Zwei der verursachenden Bäume sind entfernt. Die Verwaltung wird sich um die Reparatur kümmern. Ein Zeitpunkt für die Durchführung der Arbeiten kann im Moment nicht benannt werden. Die Verwaltung wird den Termin schnellst möglich nachreichen.