Drucksache Nr. 15-1364/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Sanierung des Spielplatzes am Wülferoder Weg
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 13.06.2013
TOP 7.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1364/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Sanierung des Spielplatzes am Wülferoder Weg
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 13.06.2013
TOP 7.2.3.

Sanierung des Spielplatzes am Wülferoder Weg

Aus der Presse war zu erfahren, dass der Spielplatz am Wülferoder Weg erneut saniert werden soll.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wurden auf dem Spielplatz neue Untersuchungen durchgeführt? Wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Untersuchung ergeben und von wem wurde sie durchgeführt?
2. Muss der Spielplatz aufgrund der Ergebnisse erneut gesperrt werden oder können Kinder dort noch gefahrlos spielen?
3. Wurde die Untersuchung auf benachbarte Grundstücke am Wülferoder Weg ausgedehnt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Antwort der Verwaltung
Zu 1 und 2.:
Auf dem Spielplatz wurden keine neuen Bodenuntersuchungen durchgeführt, dafür besteht auch keine Erfordernis. Der Spielplatz wurde bereits in den 90er Jahren auf eine angrenzende Fläche außerhalb der Altablagerung verlegt. Im Bereich der Altablagerung befindet sich seitdem eine Grünfläche, die letztmalig 2004 untersucht und auf der damals vorsorglich eine zusätzliche Abdeckung aufgebracht wurde.
Zu 3.:
Wegen geplanter Grundstücksverkäufe und der dafür erforderlichen Wertermittlung wurden Anfang 2013 sechs Grundstücke untersucht, die teilweise im Bereich der bzw. direkt angrenzend an die Altablagerung Wülferoder Weg liegen. Ziel der Untersuchungen war insbesondere die möglichst exakte Abgrenzung des noch auf den Grundstücken vorzufindenden Deponiekörpers, eine abfallrechtliche Bewertung sowie grundstücksbezogene Kostenschätzungen für eine vollständige Sanierung. Im Ergebnis dieser Untersuchungen lässt sich festhalten, dass auf drei Grundstücken kein Deponat vorhanden ist, sondern diese sich außerhalb der Altablagerung befinden. Ein weiteres Grundstück ist nur in sehr geringem Umfang (< 2 m²) betroffen, bei den übrigen beiden Grundstücken konnten die bislang angenommenen Grenzen der Altablagerung weitestgehend bestätigt werden. Diese beiden Grundstücke sind bereits vor einigen Jahren durch oberflächennahen Bodenaustausch teilsaniert worden; ein Gefährdungspotenzial besteht bei der Nutzung als Wohngarten nicht.