Anfrage Nr. 15-1363/2019:
Verkehrsgefährdende Situationen auf dem Schneiderberg

Inhalt der Drucksache:

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Verkehrsgefährdende Situationen auf dem Schneiderberg

In der Antwort der Verwaltung 15-0855/2019 F1 auf eine Anfrage zum Gehwegparken hat die Verwaltung ausgeführt, dass eine Restfahrbahnbreite von etwa 4,50 m bleibt. Die unsererseits erfolgte Vermessung der Straße bei beiderseitigem Parken hat demgegenüber ergeben, dass die Restfahrbahnbreite lediglich 3,90 beträgt, unter Einrechnung von Sicherheitsabständen noch deutlich weniger. Damit wird die Fahrbahnbreite von 4,80 m ab der Kreuzung Schaufelder Str. um nahezu einen Meter verengt. Dieses hat bereits wiederholt zu gefährlichen Situationen insbesondere für Radfahrer geführt, die häufig ohne den gebotenen Sicherheitsabstand überholt werden. Weiterhin ist der Schneiderberg eine häufig befahrene Strecke für Rettungs- und Krankenwagen zum Nordstadtkrankenhaus. Wie unsererseits selbst erlebt werden konnte, werden Einsatzfahrzeuge auf dieser Strecke somit massiv ausgebremst, mit u.U. gravierenden Folgen für Patienten.
Gleichzeitig ist der Bürgersteig auf der nördlichen Seite zwischen der Schaufelder Str. und Höhe Schneiderberg 2,50 m breit, mit Bordsteinkante sogar 2,75 m. Selbst wenn das jahrzehntelang geduldete Parken mit einem Rad auf dem Bürgersteig legalisiert würde, verblieben noch deutlich über 2 m Bürgersteig, so dass die Nutzung durch Fußgänger etwa mit Kinderwagen in keiner Weise beeinträchtigt würde.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:
1. Wird seitens der Stadt angesichts des offenkundig geringen Straßenquerschnitts bei gleichzeitig hoher Breite des Bürgersteigs und der Bedeutung der Zufahrt zum Nordstadtkrankenhaus eine Legalisierung des jahrzehntelang geduldeten einseitigen Gehwegparkens auf dem Schneiderberg geprüft?

2. Welche alternativen Möglichkeiten zur Sicherstellung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Schneiderberg außer einer weiteren Einschränkung des ohnehin schon begrenzten Raumes für das Abstellen von Fahrzeugen werden von der Verwaltung gesehen?