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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ganztag an Lindener Grundschulen, Teil 2
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 24.06.2026
TOP 5.1.3.
Von den Kommunen lernen, heißt siegen lernen. Verschiedene Kommunen in der Region Hannover gehen bei der Bereitstellung von Betreuungsmöglichkeiten über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus.
So bietet Gehrden [1] eine Betreuung für alle vier Grundschulklassenstufen, in Burgdorf gibt es (gegen Zahlung einer Gebühr) auch eine Betreuung über die gesetzlich definierten Zeiten hinaus [2].
Beide Maßnahmen führen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was von der Politik gern als wünschenswert postuliert wird.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Angebote macht die Verwaltung über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus hinsichtlich der Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Stadtbezirk Linden-Limmer?
2. Mit welchen Anbietern von Betreuungsleistungen arbeitet die Verwaltung außerhalb der Grundschulen an und ließe sich mit diesen eine Ausweitung der Betreuungszeiten realisieren? Wenn nein, warum nicht?
3. Ließe sich eine Betreuung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus an Grundschulen in Linden-Limmer hinaus logistisch und personell umsetzen und mit welchen Kosten pro Betreuungsplatz wäre zu rechnen?
[1]
https://www.haz.de/lokales/umland/gehrden/gehrden-awo-startet-ganztagsbetreuung-zum-neuen-schuljahr-S5B3VHJRQVHQLJIYA56UVHHFUM.html
[2]
https://www.haz.de/lokales/umland/burgdorf/ganztagsschule-in-burgdorf-so-viel-kostet-die-randzeiten-und-ferienbetreuung-QM5CCA2YR5D3FMXX2SDOWTSWYE.htmlAntwort der Verwaltung:
zu 1.:
Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gilt ab dem Schuljahr 2026/2027. Er beginnt mit der ersten Klassenstufe und wird anschließend schrittweise auf die weiteren Jahrgänge ausgeweitet. Vorgesehen ist ein Betreuungsumfang von acht Stunden pro Schultag.
Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt die Ganztagsgrundschulen im Stadtbezirk Linden-Limmer bereits seit vielen Jahren über die Finanzierung des Landes hinaus. Dadurch wird unter anderem eine tägliche Betreuungszeit von acht Stunden für alle Jahrgänge sichergestellt. Zusätzlich wird über einen Kooperationspartner weiteres Personal an den Schulen eingesetzt.
Ergänzend bestehen kostenfreie Angebote zur Früh- und Spätbetreuung in der Zeit von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr sowie von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Somit steht an fünf Tagen pro Woche ein Betreuungsangebot von insgesamt 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Darüber hinaus übernimmt die Verwaltung Kosten für Koordinations-, Netzwerk- und Vertretungsstunden sowie die Sachkosten. Auch das bestehende Ferienangebot in den Ganztagsgrundschulen geht über die gesetzlichen Vorgaben des künftigen Rechtsanspruchs von acht Wochen hinaus: Es umfasst neun Wochen Betreuung pro Jahr mit täglichen Zeiten von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
zu 2.:
Stadtweit arbeiten derzeit elf Jugendhilfeträger als Kooperationspartner mit den Ganztagsgrundschulen zusammen. Diese übernehmen die Organisation des Ganztagsbetriebs während der Schulzeit sowie die Durchführung der Ferienangebote – entweder am Schulstandort oder an außerschulischen Orten.
Durch diese etablierten Strukturen wird der aktuelle Betreuungsbedarf der Familien umfassend gedeckt. Eine Ausweitung der Betreuungszeiten ist daher derzeit nicht vorgesehen.
zu 3.:
Die Betreuungszeiten an den Ganztagsgrundschulen in der LHH gehen bereits heute über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus.
Sollte künftig ein darüber hinausgehender Bedarf für die Familien entstehen, wird die Verwaltung hierzu in Abstimmung mit den Schulen und den Kooperationspartner*innen in den Austausch treten und mögliche Erweiterungen prüfen.