Anfrage Nr. 15-1359/2026:
Ist das Bauamt unterbesetzt?

Inhalt der Drucksache:

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Ist das Bauamt unterbesetzt?

Am 05.05.26 berichtete die HAZ vom Fall einer Lindener Mietergemeinschaft, die das von ihr bewohnte Haus kaufen wollte und auf die Genehmigung ein Jahr warten musste. Letztendlich musste nur ein Dokument gestempelt werden, das bestätigte, dass die Käufer:innen tatsächlich bislang Mieter:innen waren.

Dies war besagtem Bericht nach kein Einzelfall, wenigstens ein weiterer ähnlicher Vorgang aus der List wird in besagtem Bericht angesprochen. [1]

Dies ist umso bedenklicher, als dass ein:e Mieter:in nur eine Frist von zwei Monaten hat, um das Vorkaufsrecht nach Umwandlung gem. § 577 BGB vorzunehmen. [2]

Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Anträge auf Umwandlung selbstgenutzen Mietwohnraums in selbstgenutztes Eigentum gab es seit dem 1.1.2020 und wie viele davon konnten warum nicht zeitnah (innerhalb von 6 Wochen) mit den notwendigen Formalia durch das Bauamt versehen werden? Bitte nach Jahren auflisten.

2. Wie ist aktuell sichergestellt, dass es nicht durch Verschulden des Bauamts zu einer Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum kommt?

3. Welche Regressmöglichkeiten haben Betroffene im Fall, dass aufgrund von verspäteter Erfüllung von Formalia durch das Bauamt die Nichterfüllung nach § 577 BGB möglich war und wie oft wurde dies in welchem Umfang vorgenommen?
[1] https://www.haz.de/lokales/hannover/geht-doch-wohnungsmieter-in-hannover-linden-duerfen-endlich-ihr-haus-kaufen-JVTXGAWXSNH2XPMKW7JO3ZMAP4.html
[2] https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-103-das-vorkaufsrecht-des-mieters-nach-umwandlung-in-eine-eigentumswohnung.htm