Antrag Nr. 15-1359/2024:
Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Flüssigkeit des Verkehrs in der Lathusenstraße

Inhalt der Drucksache:

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Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Flüssigkeit des Verkehrs in der Lathusenstraße

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:
  • Die Wertstoffinsel in der Lathusenstr. von der Fahrbahn auf den Grünstreifen an der gleichen Stelle zu verlegen. Sollte dies nicht möglich sein, einen anderen Standort für die Wertstoffinsel in der Lathusenstr./Pertzstr. zu finden. Zu prüfen wäre u.a. der auf der Karte grün dargestellte Bereich zwischen den Bäumen, ggf. auch nur für Teile der Wertstoffinsel (z.B. nur die Papiercontainer).

  • Im Anschluss an die Verlegung der Wertstoffinsel die Lathusenstraße mit dem Zeichen 290 als eine 'Zone Eingeschränktes Halteverbot‘ mit Zusatz 'Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt' auszuweisen (für die konkreten Start- und Endbereiche der Zone siehe roter Bereich in Abbildung 1; für ein Beispiel der Schilderkombination siehe Abbildung 2).

  • In dem Bereich in der Lathusenstraße vor dem Lidl, wo vorher die Glas-Container standen, Parkflächen auf der Fahrbahn auszuweisen (Siehe violetter Bereich in Abbildung 1). Auf der gegenüberliegenden Seite keine Parkplätze auszuweisen, so dass zwischen dem Beginn der Lathusenstraße (Ecke Berckhusenstraße) und der Einmündung in die Pertzstraße Zweispurigkeit gegeben ist.

  • In der Lathusenstraße vor den Hausnummern 12 und 20 Parkplätze am Rand der Fahrbahn auszuweisen. Dabei soll rund um die Einfahrt in die Tiefgarage der Lathusenstraße 12, der Einfahrt zur Lathusenstraße 16 und der Lathusenstraße 20 ein ausreichender Sicherheitsabstand rechts und links eingehalten werden. (Siehe blauer Bereich in Abbildung 1)

  • Zu prüfen, ob die Parkbuchten in der Lathusenstraße separat als zum Parken freigegeben Fläche gekennzeichnet werden müssen. Sollte dies notwendig sein, ist dies vorzunehmen.

Begründung


Bei der Lathusenstraße handelt es sich ab der Pertzstraße um eine Sackgasse. Es gibt also nur zwei Start- und Endbereiche der 'Zone Eingeschränktes Halteverbot‘, was die Einführung einer Zone erleichtert, da nicht übermäßig viele neue Schilder aufgestellt werden müssen.

Am Beginn der Lathusenstraße gibt es ein Stück Radweg, neben dem PKW parken. Es besteht also die Gefahr von Dooring. Fallen diese Parkmöglichkeiten weg, gibt es die Gefahr des Doorings nicht mehr.

Die Neubauten im Bereich der Lathusenstraße sind mit Tiefgaragen/Außenstellplätzen ausgestattet. Nah neben den Einfahrten in die Tiefgaragen wird oft geparkt. Dadurch ist die Sicht auf die Straße von der Ausfahrt und von der Straße in die Einfahrt versperrt. Entsprechend können Pkw-/Rad-Fahrer*innen die auf der Straße fahren sowie Fußgänger*innen auf dem Gehweg nicht gesehen werden und die Verkehrssicherheit ist nicht gegeben.

In der Lathusenstraße befinden sich mehrere Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Für diese Gruppen ist es besonders gefährlich, wenn PKW ohne den Gehweg richtig einsehen zu können den Gehweg queren.

Weiterhin wird die Flüssigkeit des Verkehrs durch die parkenden PKW behindert, da nicht beide Spuren befahren werden können. Dies kann besonders für Reisebusse und Müllfahrzeuge ein Problem darstellen, da sie bei unerwartetem Gegenverkehr nicht so gut und sicher rückwärts fahren können. Reisebusse nutzen die Straße, um zum in der Lathusenstraße gelegenen Ghotel zu gelangen.

In der Lathusenstraße sind bereits mehrere Parkbuchten angelegt. Entsprechend ist die Anzahl an Parkflächen, die ausgewiesen werden müssen, stark verringert.

Außerdem wohnen durch die Bautätigkeit der letzten Jahre in den anliegenden Wohnhäusern viele Familien mit Kindern. Auch für diese wird das queren der Straße sicherer, wenn die Straße nicht zugeparkt ist.

Erläuterung zu den Bildern:

Abbildung 1: Die Start- und Endbereiche der 'Zone Eingeschränktes Halteverbot‘ sind in rot markiert. Der Bereich in dem zum Parken freigegeben Fläche gekennzeichnet werden sollen ist violett bzw. blau markiert.

Abbildung 2: Zu sehen ist ein Beispiel für Zeichen 290 mit Zusatz 'Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt' und im Hintergrund parkende Fahrzeuge in markierten Flächen. Dieses Bild ist in Recklinghausen entstanden.

Abbildung 3: Zu sehen ist der geplante, neue Standort der Glas-Container in der Lathusenstraße.