Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-1359/2024 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 22.08.2024: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld: Einstimmig
Antragsteller(in):
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion
15-1359/2024 (Originalvorlage) |
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion
Am Beginn der Lathusenstraße gibt es ein Stück Radweg, neben dem PKW parken. Es besteht also die Gefahr von Dooring. Fallen diese Parkmöglichkeiten weg, gibt es die Gefahr des Doorings nicht mehr.
Die Neubauten im Bereich der Lathusenstraße sind mit Tiefgaragen/Außenstellplätzen ausgestattet. Nah neben den Einfahrten in die Tiefgaragen wird oft geparkt. Dadurch ist die Sicht auf die Straße von der Ausfahrt und von der Straße in die Einfahrt versperrt. Entsprechend können Pkw-/Rad-Fahrer*innen die auf der Straße fahren sowie Fußgänger*innen auf dem Gehweg nicht gesehen werden und die Verkehrssicherheit ist nicht gegeben.
In der Lathusenstraße befinden sich mehrere Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Für diese Gruppen ist es besonders gefährlich, wenn PKW ohne den Gehweg richtig einsehen zu können den Gehweg queren.
Weiterhin wird die Flüssigkeit des Verkehrs durch die parkenden PKW behindert, da nicht beide Spuren befahren werden können. Dies kann besonders für Reisebusse und Müllfahrzeuge ein Problem darstellen, da sie bei unerwartetem Gegenverkehr nicht so gut und sicher rückwärts fahren können. Reisebusse nutzen die Straße, um zum in der Lathusenstraße gelegenen Ghotel zu gelangen.
In der Lathusenstraße sind bereits mehrere Parkbuchten angelegt. Entsprechend ist die Anzahl an Parkflächen, die ausgewiesen werden müssen, stark verringert.
Außerdem wohnen durch die Bautätigkeit der letzten Jahre in den anliegenden Wohnhäusern viele Familien mit Kindern. Auch für diese wird das queren der Straße sicherer, wenn die Straße nicht zugeparkt ist.
Erläuterung zu den Bildern:
Abbildung 1: Die Start- und Endbereiche der 'Zone Eingeschränktes Halteverbot‘ sind in rot markiert. Der Bereich in dem zum Parken freigegeben Fläche gekennzeichnet werden sollen ist violett bzw. blau markiert.
Abbildung 2: Zu sehen ist ein Beispiel für Zeichen 290 mit Zusatz 'Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt' und im Hintergrund parkende Fahrzeuge in markierten Flächen. Dieses Bild ist in Recklinghausen entstanden.
Abbildung 3: Zu sehen ist der geplante, neue Standort der Glas-Container in der Lathusenstraße.