Anfrage Nr. 15-1359/2020:
Preisgestaltung an den öffentlichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

Inhalt der Drucksache:

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Preisgestaltung an den öffentlichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

Im Stadtbezirk gibt es weiterhin nur sehr wenige öffentliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Eigentümer bei den vorhandenen Ladesäulen scheint der Netzbetreiber enercity zu sein. Die Preispolitik obliegt nach der Internetinformation des Abrechnungsunternehmens, der www.plugsurfing.com, offensichtlich dem Netzbetreiber.

Auf dem P+R-Parkplatz am Endpunkt „Platz der Begegnung“ beispielsweise wird neben einem kWh-Preis für die entnommene Energie (0,35 €/kWh) eine „Standgebühr“ von 0,02 €/Minute erhoben.

Im Ohefeldweg wiederum wird lediglich ein kWh-Preis von 0,45 €/kWh fällig. Diese Preisinformationen sind an den Ladesäulen nicht ohne weiteres ersichtlich, sondern nur über das Internet zu erlangen.

Im Ergebnis zeigt eine im Anhang beigefügte Abrechnung, dass für eine überschaubare Lademenge von 3,34 kWh auf Grund der verdeckten Parkgebühr ein Bruttobetrag von 6,03 € abgerechnet wurde, mithin 1,80 €/kWh. Es ist insbesondere zu bedenken, wie sich ein solcher Einmalbetrag bei regelmäßiger Nutzung der Ladesäule aufsummiert.

Auf einem P+R-Parkplatz, der ansonsten keine Parkgebühren erhebt, grenzt diese verdeckte und damit asymmetrische Informationsverteilung über erhobene Gebühren zu Lasten eines Vertragspartners an rechtlich relevanten Wucher.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie rechtfertigt sich diese Preispolitik im Hinblick auf eine Absichtserklärung der Landeshauptstadt zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und der Elektromobilität?

2. Warum stockt der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur im Stadtbezirk?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Abrechnungspreise erhoben und sodann an den Ladesäulen nicht öffentlich klar ersichtlich dokumentiert?