Informationen:
Beratungsverlauf:
- 22.08.2024: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld: Beantwortet
Anfragesteller(in):
Bezirksratsherr Jens Bolm (parteilos)
Bezirksratsherr Jens Bolm (parteilos)
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Ist es möglich, gegen solche Anhänger vorzugehen, welche den Parkdruck in den Quartieren zusätzlich erhöhen und durch das Besetzen von legalen Parkplätzen Anwohner im Zweifel auf illegale Abstellmöglichkeiten drängen und wenn ja, wie ist das Vorgehen (welche Stelle muss informiert werden, was benötigt die Stelle zur Bearbeitung der Meldung usw.), wenn solche Anhänger mit oder ohne gültiges Kennzeichen auf öffentlichen Parkplätzen stehen?
2. Sind solche Anhänger mit oder ohne gültiges Kennzeichen, die einzig den Zweck der Werbung haben, Werbeanlagen im Sinne des § 50 NBauO und bedürfen für das Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Baugenehmigung?
3. Verstoßen solche Anhänger mit oder ohne gültiges Kennzeichen gegen § 10 (8) der Sondernutzungssatzung der Stadt Hannover und wenn ja, wie hoch sind die Bußgelder für einen solchen Verstoß?