Drucksache Nr. 15-1356/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnkonzept 2025, Planung Tiergarten Straße 125
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.06.2013 TOP 4.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-1356/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnkonzept 2025, Planung Tiergarten Straße 125
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.06.2013 TOP 4.2.2.

Im Wohnkonzept 2025 werden Flächenpotentiale für den Wohnungsbau 2013-2025 aufgezeigt. Dort findet sich auch die Fläche in der Tiergartenstraße 125, die 2014-2016 verfügbar sein soll. Hier sollen 20 Wohneinheiten entstehen. Die Fläche in der Tiergartenstraße 125 erscheint recht schmal für 20 Wohneinheiten. Gleichzeitig dürfte auch die Nähe zum Tiergarten die Nutzung für Wohnbebauung einschränken.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie könnten die 20 Wohneinheiten aufgeteilt werden? Welche Geschosszahl ist denkbar?
2. Wird hier beabsichtigt einen Mindestabstand von 30 Metern zum Tiergarten eingehalten?
3. Stehen oder standen die Häuser, die jetzt dort vorhanden sind unter Denkmalschutz? Falls es hier Veränderungen gab, wie ist es dazu gekommen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 3:
Für das Grundstück bestehen in wesentlichen Teilen Baurechte nach § 34 BauGB. Derzeit werden intensive Gespräche zwischen der Verwaltung und einem Investor über eine Bebauung des Grundstückes Tiergartenstr. 125 mit Wohn- und Bürogebäuden geführt. Ein Bauantrag liegt vor. Abschließend können hinsichtlich der Geschossigkeit, der Anzahl der Wohnungen und ihrer Aufteilung noch keine Aussagen getroffen werden. In Rede stehen derzeit ca. 10 Wohn- und 3 Büroeinheiten. Da es für das Grundstück keinen Bebauungsplan gibt, ist das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen, es muss sich insofern den Anforderungen des Einfügungsgebots stellen.
Daneben sind die denkmalrechtlichen Regelungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zu beachten.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der vorliegende Bauantrag sieht einen Abstand zum Waldrand von ca. 19- 28 Metern vor. Auch dieses Maß ist Gegenstand der Gespräche mit dem antragstellenden Architekten.