Drucksache Nr. 15-1354/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Entwicklung und Verkehrsberuhigung Lindener Marktplatz
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 24.06.2026
TOP 5.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-1354/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Entwicklung und Verkehrsberuhigung Lindener Marktplatz
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 24.06.2026
TOP 5.2.2.

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover hatte in Ihrer Entscheidung zum Bezirksratsbeschluss 15-1366/2023 N1 zur Entwicklung und Verkehrsberuhigung Lindener Marktplatz mitgeteilt, nach der erfolgten Anhörung von Geschäftsleuten und Anwohnenden ggf. „im Zuge einer Machbarkeitsuntersuchung unter Beteiligung von Stakeholdern wie Interessengemeinschaften und unter Berücksichtigung verkehrstechnischer Aspekte sowie sonstiger übergeordneter Quartiersuntersuchungen eine Konzeptausarbeitung“ zu erarbeiten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist eine Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt worden oder soll noch eine Machbarkeitsstudie erstellt werden?

2. Wie ist die bei der Anhörung von der Üstra geäußerte Einschätzung, eine Sperrung der Straße Lindener Marktplatz für den motorisierten Individualverkehr würde Verspätungen der Üstra verringern, in die Bewertung der Gesamtsituation am Lindener Marktplatz einbezogen worden?

3. Wie beurteilt die Verwaltung die Sperrung der Straße Lindener Marktplatz und die Umwidmung des Parkplatzes auf dem Lindener Marktplatzes in Aufenthaltsflächen unter Aspekten des Städtebaus, der Aufenthaltsqualität, der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit?

Antwort der Verwaltung:


zu 1.:

Da derzeit weder personelle noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, kann momentan keine Machbarkeitsuntersuchung erfolgen. Dies wurde zuletzt mit der Beantwortung der DS 15-0041/ 2026 F1 mitgeteilt.

zu 2.:

Eine Aussage dazu kann erst in einem konkreten Austausch erfolgen. Ein kausaler Zusammenhang kann nur ganzheitlich betrachtet werden.

zu 3.:

Eine valide Beurteilung kann nur auf Basis der geforderten Machbarkeitsuntersuchung erfolgen. Zusammenfassend weisen wir auf das Sitzungsprotokoll vom 21.08.2024 sowie auf DS 15-0041/2026 F1 hin.