Antrag Nr. 15-1353/2005:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucks. Nr. 1174/2005 - Städtebaulicher Rahmenplan Wasserstadt Limmer, Stand mai 2005

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-1353/2005 (Originalvorlage)
1174/2005 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 20.06.2005: Kommission Sanierung Limmer: Punkt 1: 12 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 1 Enthaltung Punkt 2: 11 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen Punkt 3: 8 Ja-Stimmen / 4 Nein-Stimmen / 1 Enthaltung Punkt 4: 8 Ja-Stimmen / 4 Nein-Stimmen / 1 Enthaltung Punkt 5: 10 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen
  • 22.06.2005: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Ziff. 1 einst. / Ziff. 2 mit 11 Ja : 6 Nein : 1 E / Zifff. 3 mit 8 Ja : 10 Nein : 0 E / Ziff. 4 mit 8 Ja : 7 Nein : 3 E / Ziff. 5 mit 14 Ja : 3 Nein : 1 E

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucks. Nr. 1174/2005 - Städtebaulicher Rahmenplan Wasserstadt Limmer, Stand mai 2005

Antrag,

Die Kommission Sanierung Limmer und der Bezirksrat mögen die Drucksache 1174 / 2005 (Städtebaulicher Rahmenplan Wasserstadt Limmer) mit folgenden Änderungen beschließen:

1. In Anlage 1 – die Gegenstand des Beschlusses ist – werden die privaten Grundstücke westlich der Schleuse Limmer kenntlich gemacht. Es soll erkennbar sein, dass es sich bei diesen Grundstücken nicht um öffentliche Grünflächen handelt. Außerdem sollen in dieser Anlage 1 die gezeichneten Breiten der Grünflächen am Wasser mit den textlichen Breiten übereinstimmen.

2. Bei der geplanten Verbindung Sackmannstraße / Schleusenweg entfallen zwei der vier vorgesehenen Plätze und zwar aus Richtung des alten Dorfes Limmer kommend der zweite sowie der vierte Platz.

3. Östlich der Schleuse Limmer beginnt gemäß Anlage 1 die Grünverbindung in Richtung des alten Dorfes Limmer entlang des Leineabstiegskanals mit einer aufgeweiteten Grünfläche:

Das erste an diese Grünfläche angrenzende Baufeld wird um die Fläche zweier Grundstücke (rd. 1.200 m²) zugunsten der Grünfläche reduziert.
4. Angrenzend an das alte Dorf Limmer weitet sich die unter Punkt 3. beschriebene Grünverbindung gemäß Anlage 1 zu einer dreieckigen Fläche auf:
Das am Leineabstiegskanal an diese dreieckige Fläche angrenzende Baufeld wird um die Fläche eines Grundstückes (rd. 600 m²) zugunsten der Grünfläche reduziert.
Die von Süden nach Norden an dieses Baugrundstück angrenzende Stichstraße wird in entsprechendem Ausmaß nach Süden gekappt, so dass durch die Grünfläche nach Norden nur noch eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zum Leineabstiegskanal verbleibt.

5. Die öffentliche Verbindung zwischen Schleuse Limmer und der Geländespitze („Deutsches Eck“) wird auf eine Breite von 15 m festgelegt.

Begründung

- erfolgt mündlich -