Anfrage Nr. 15-1349/2018:
Erhellung bezüglich Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße, Teil 2

Inhalt der Drucksache:

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Erhellung bezüglich Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße, Teil 2

Mit den Antworten auf meine Anfragen zum 8. Februar 20171 und 25. April 20182 hat die Verwaltung dargestellt, dass es sich beim Eigentümer der Durchwegung um einen solchen handelt, der keinerlei Interesse an einer Erhellung hat. Mehrere Ansprachen verhallten ergebnislos. In beiden Antworten wird auf einen geplanten Ersatz der defekten Beleuchtung durch Solarleuchten verwiesen, welche aber nach wie vor nicht existent sind. Weiterhin schreibt die Verwaltung: "Die Verkehrssicherheit ist aber nicht primär von einer intakten Beleuchtung abhängig."

Eine Widmung lehnt die Verwaltung mit dem Hinweis darauf ab, dass es sich um eine private Fläche handele. Dabei ist aber gerade Inhalt einer Widmung, die öffentliche Zugänglichkeit und Verkehrssicherheit privater Flächen unter Übernahme der Straßenbaulast und somit der dafür notwendigen Kosten sicherzustellen.3

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1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0169-2017F1
2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0936-2018F1
3 https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenwidmung


Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Aus welchen konkreten Gründen lehnt die Verwaltung eine Widmung ab?

2. Welche Kriterien sind für die Feststellung einer nicht vorhandenen Verkehrssicherheit anzuwenden?

3. Welche Möglichkeiten jenseits einer Widmung bestehen, im Fall der Feststellung nicht vorhandener Verkehrssicherheit eine solche herzustellen?