Anfrage Nr. 15-1349/2017:
Freigabe des Schulhofes der Grundschule Loccumer Straße zur öffentlichen Nutzung

Inhalt der Drucksache:

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Freigabe des Schulhofes der Grundschule Loccumer Straße zur öffentlichen Nutzung

Der Stadtteil Wülfel ist laut Drucksache 15-0964/2017 F1 sehr unzureichend mit jederzeit zugänglichen (Ball-)Spielräumen für Kinder bis 18 Jahre ausgestattet. Angesichts dieses erheblichen Mangels ist eine Öffnung des Schulhofes der Grundschule Loccumer Straße von großer Bedeutung, um den älteren Kindern in der schulfreien Zeit Spiel- und Bewegungsräume zu ermöglichen. Diese Öffnung wäre eine hervorragende Nutzung der vorhandenen Ressourcen im Stadtteil. Der Schulhof könnte umgehend sinnvoll genutzt werden. Nach Absprache mit der Schulleitung spricht nichts gegen eine Öffnung.
Recherchen haben ergeben, dass bereits in sehr vielen hannoverschen Schulen der Schulhof nach den Schulzeiten geöffnet wird.
Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vom 17.12.2010 (§ 93 Abs.1 Nr.1) entscheidet auch der Stadtbezirksrat über die Benutzung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen. Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hat bereits in seiner Sitzung am 07.06.2012 ( DS 15-1245/2012) und kürzlich wieder am 11. Mai 2017 angeregt, den Schulhof der Grundschule Loccumer Straße zum Spielen für Kinder bis 18 Jahre am Wochenende (Samstag und Sonntag, sowie in den Ferienzeiten) freizugeben und nicht zu verschließen.
Schließlich wurde dieser Schulhof auch mit erheblichen Mitteln des Stadtbezirksrates im Rahmen des Sonderprogramms ökologische Aufwertung von Spielplätzen umgestaltet.
Bis heute ist der Schulhof am Wochenende und in den Ferien jedoch nicht zum Spielen freigegeben und verschlossen. Hannover ist aber eine kinderfreundliche Stadt und der Stadtteil Wülfel hier sehr stark benachteiligt.

Wir fragen daher die Verwaltung:


1.) Ist die Verwaltung bereit, den Schulhof samstags und sonntags sowie in den Ferien von 10.00 - 20.00 Uhr zum Spielen für Kinder bis 18 Jahre freizugeben – zumindest einmal probeweise?
2.) Hat die Verwaltung eine andere Lösung für das oben geschilderte Problem?
3.) Sofern die Verwaltung Haftungsprobleme sieht: auch öffentliche Kinderspielplätze haben keinen Hausmeister oder eine ständige personelle Überwachung. Lassen sich die Regeln für Kinderspielplätze auf die zeitweise freigegebenen Schulhöfe übertragen?