Antrag Nr. 15-1347/2017:
Weizenfeldstraße

Inhalt der Drucksache:

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Weizenfeldstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung beachtet bei den Planungen für die Sanierung der Weizenfeldstraße die
„Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RAST) sowie die Ausführungen in der „Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung“ (VwV-StVO).

Begründung:
In der Sanierungskommission wurde berichtet, dass die Weizenfeldstraße schmaler als 6.5
Meter und mit zusätzlichen Maßnahmen der Verkehrsberuhigung geplant wird.
In den RAST heißt es jedoch: „ Bei Linienbusverkehr erhalten zweistreifige Fahrbahnen eine
Breite von 6,50 m “, in der VwV-StVO: „Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung
vorgenommen,darf von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine Erschwerung für den
Buslinienverkehr ausgehen“. Die Stadt kann die bundeseinheitlichen Vorgaben, auch mit
Einwilligung der ÜSTRA nicht außer acht lassen.

Wolfgang Neubauer
Fraktionsvorsitzender