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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage E-Roller im Stadtbezirk Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 22.06.2023
TOP 8.5.
Seit einiger Zeit gibt es einen Vertrag mit den E-Roller Betreibern. Darin werden Regeln aufgestellt, die zur Sicherheit der Bürger und Nutzer dienen. Oft wird jedoch durch die Nutzer gegen Regeln verstoßen. Roller werden immer noch nach Lust und Laune abgestellt, ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welchem Umfang werden die Auflagen an die E-Roller Betreiber überwacht und kontrolliert?
2. Hat die Verwaltung bisher Sanktionen bei Verstößen eingeleitet?
3. Wie hat sich die sichere, vorgegebene Abstellpraxis entwickelt?
Antwort der Verwaltung
Zu Frage 1.
Aktuell gilt eine freiwillige Vereinbarung mit den vier zurzeit aktiven E-Scooter-Anbietern in Hannover. Die Anbieter haben der Vereinbarung zugestimmt und sich zur Einhaltung der festgelegten Regeln verpflichtet. Die freiwillige Vereinbarung enthält u.a. Vorgaben zum Abstellen und Parken der E-Scooter. Zudem ist zusätzlich vereinbart worden, dass mit einem Fotonachweis das korrekte Parken durch die Nutzer*innen gegenüber dem Anbieter nachgewiesen werden muss. Eine grundsätzliche, umfassende Überprüfung der Anbieter oder der Kunden ist für die Verwaltung nicht möglich, da z.B. kein Zugriff auf die Fahrzeug- und Nutzerdaten besteht. Die Verwaltung ist im Austausch mit den Anbietern und drängt auf die Einhaltung der vereinbarten Bedingungen.
Die nicht korrekt abgestellten E-Scooter können dem Anbieter gemeldet werden. Dies kann über die vorhandenen Infos an den Fahrzeugen selbst erfolgen oder über die Webseite
https://www.scooter-melder.de/.
Zu Frage 2.
Dem Verkehrsaußendienst stehen für das Thema E-Scooter keine separaten Personalkapazitäten zur Verfügung, so dass dieser bisher nur in Ausnahmenfällen tätig wurde. Bußgelder für falsch oder gefährdend abgestellte E-Scooter werden vom jeweiligen Anbieter gegenüber dem entsprechenden Kunden geltend gemacht, der sich offensichtlich nicht an die vorgegebenen Regeln gehalten hat. Die Verwaltung hat bisher keine Sanktionen gegenüber Nutzern oder Anbietern eingeleitet. Da der E-Scooter-Betrieb bisher als Gemeingebrauch des öffentlichen Raumes eingestuft wird, fehlt es hier an einem konkreten Tatbestand für den VAD.
Zu Frage 3.
Nach einer gewissen Übergangsphase hat sich aus Sicht der Verwaltung die Abstellsituation der E-Scooter im Stadtgebiet seit Einführung der Vereinbarung mit den Anbietern entschärft. Durch die Festlegung der Verbotszonen sind nur noch in Ausnahmefällen E-Scooter in Grünflächen vorzufinden. Die Vorgaben aus der Vereinbarung sind in den Apps der jeweiligen Anbieter weitestgehend umgesetzt. Trotz Befolgung der Regeln durch die Kunden und die Anbieter kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass korrekt abgestellte E-Scooter von bestimmten Passanten mutwillig umgestoßen oder regelwidrig umgeparkt werden.