Antrag Nr. 15-1346/2018:
Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer in Linden-Süd entlang der Göttinger Straße unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner

Inhalt der Drucksache:

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Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer in Linden-Süd entlang der Göttinger Straße unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

die Verwaltung der LHH wird gebeten, die Verkehrssituation für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen entlang der Göttinger Straße stadteinwärts durch Veränderung der Verkehrsführung ohne große Baumaßnahmen zu verbessern. Dabei soll geprüft werden, inwieweit ein Radfahrstreifen auf der Göttinger Straße eingerichtet werden kann. Dabei sollten die Fahrstreifen für die Kraftfahrzeuge auf eine „unechte“ zweispurige Straße verengt werden, wie sie bereits bei einigen Straßen innerhalb Hannovers oder Region umgesetzt wurden. Der dadurch gewonnene Platz auf der Fahrbahn soll zur Einrichtung des Radfahrstreifens genutzt werden. Die Parkplätze zwischen Ahrbergstraße und Haspelmathstraße sollen zu Gunsten der Fahrradspur entfallen. Der Radfahrstreifen sollte zur besseren Erkennbarkeit rot ausgelegt werden. Die Umsetzung der vorstehenden Planung soll durch gut sichtbare Markierungen auf dem Straßenbelag oder durch Verkehrszeichen unterstützt werden. Nach Umsetzung der Maßnahme sollte durch verstärkte Überwachung durch den Verkehrsordnungsdienst überprüft werden, dass der Radfahrstreifen nicht verbotener Weise zugeparkt wird.

Begründung


Durch viele Anträge im Bezirksrat und Gesprächen mit Anwohnern bzw. den o.a. Nutzergruppen ist klar geworden, dass es mit der Verkehrssituation des o.a. Personenkreises nicht zum Besten steht bzw. eine hohe Gefährdung besteht. Dadurch gibt es viele Nutzerkonflikte auf dem Gehweg, da viele Radfahrer/innen sich zurzeit kaum trauen, den eigentlich für sie vorgeschriebenen Straßenbereich zu nutzen. Diese Maßnahme soll als Zwischenlösung dienen bis eine komplette Umgestaltung der Göttinger Straße durchgeführt werden kann, um ein Mindestmaß der der Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer/innen zu erreichen.