Drucksache Nr. 15-1341/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kommunaler Schulentwicklungsplan
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 29.06.2020
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
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15-1341/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kommunaler Schulentwicklungsplan
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 29.06.2020
TOP 8.1.1.

Der Schulentwicklungsplan stellt die Bestandszahlen für das laufende Schuljahr und die Prognosen der Schüler*innenzahlenentwicklung für die nächsten Jahre dar, um die Anpassungen der Schulplätze an die Entwicklung zu planen. Aus dem vorliegenden Plan geht jedoch nicht hervor, inwieweit die Schulplätze an berufsbildenden Schulen für das Erreichen der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), nämlich an beruflichen Gymnasien mit in die Berechnungen einbezogen wurden. Auch die Vollzeitschulformen an BBSn (BES 1+2, BFS) mit Erreichen von Abschlüssen aus dem SEK I-Bereich gehen offensichtlich in die Planungen nicht mit ein. Das würde aber bedeuten, dass prognostizierte Bedarfe ggf. höher ausfallen, als nötig.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Werden die vorhandenen Schulplätze der berufsbildenden Schulen im Stadtgebiet Hannover mit berücksichtigt?
2. Um wie viele Schulplätze handelt es sich
a. an beruflichen Gymnasien
b. an Berufseinstiegsklassen
c. an Berufsfachschulen?
3. Warum werden diese Schulplätze ggf. nicht berücksichtigt?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Im kommunalen Schulentwicklungsplan werden Bestandszahlen und Prognosen für diejenigen Schulen und Schulformen präsentiert, die sich in Trägerschaft der Landeshauptstadt befinden. Dies sind ausschließlich allgemeinbildende Schulen. Da sich die berufsbildenden Schulen in Trägerschaft der Region Hannover befinden, werden diese nicht berücksichtigt.


Zu Frage 2:
Hierzu liegen der der Schulverwaltung keine Informationen vor. Trägerin der berufsbildenden Schulen ist die Region Hannover. Vor diesem Hintergrund wurde die Anfrage der SPD-Bezirksratsfraktion zuständigkeitshalber an die Region mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Diese beantwortet die Frage wie folgt: Diese Zahlen werden […] leider nicht erfasst.
Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler –abhängig von Neigung, Qualifikation und Kapazität – versorgt werden


Zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 1.