Anfrage Nr. 15-1341/2019:
Regelungen zur Bürger*innenbeteiligung zum „Bumke-Gelände“

Inhalt der Drucksache:

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Regelungen zur Bürger*innenbeteiligung zum „Bumke-Gelände“

Im Vorfeld der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Umwandlung des „Bumke-Geländes“ in ein Wohngebiet führt die Firma Theo Gerlach Wohnungsbau-Unternehmen GmbH & Co. KG als Besitzer des Grundstückes und Investor derzeit mit Hilfe eines Planungsbüros eine Bürger*innenbeteiligung zu den Umwandlungsplänen durch.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:


1. Auf welcher Grundlage basiert die derzeit laufende Bürger*innenbeteiligung, d.h. in welcher Form ist sie und die Kostenübernahme für diese zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Investor vereinbart worden (ggf. vorhandene schriftliche Vereinbarungen bitte vorlegen)?

2. Gibt es weitere mündliche oder schriftliche Vorvereinbarungen bzw. Absichtserklärungen (‚Letter of Intent‘) bezüglich der geplanten Umnutzung des „Bumke-Geländes“ zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Investor?
Wenn ja, welche (ggf. vorhandene schriftliche Vereinbarungen bitte vorlegen)?

3. Welche Rechtsverbindlichkeit haben die ggf. vorhandenen Vereinbarungen und schränken sie, so vorhanden, in irgendeiner Weise den Handlungsspielraum der kommunalpolitischen Gremien bei der Veränderung des Bebauungsplanes und der Aufstellung des zusätzlich vorgesehen städtebaulichen Vertrages ein?