Anfrage Nr. 15-1338/2018:
Öffentlich geförderter Wohnraum

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Öffentlich geförderter Wohnraum

Die Politik sollte einen Überblick über die Fördermöglichkeiten für öffentlich geförderten Wohnraum haben.

Nach meinen Recherchen gibt es 3 Fördermöglichkeiten:
1. Region (schön dargestellt auf Hannover.de)
Wenn zu einer Nettokaltmiete von 5,60 Euro vermietet wird, kommt es zu einer Förderung von 22% bis zu Kosten von 2600 pro qm, darüber 75% der Kosten, aber nicht mehr als 450 Euro, dazu 5000 Euro pro Kleinwohnng bis 45 qm
2. Kommunales Wohnraumförderprogramm der LHH (nach DS 1724/2013)
Hier ist die Förderung gestaffelt und im Wesenlichen so:

Grundförderung Zusatzförderung Miete
B-Schein bis 50 qm 20T BKZ 1,70 pro qm 5,40
bis 60 qm 18T BKZ 0,50 mehr bei 4 Zi
4 + Zi 28T BKZ

B-Schein 15 T BKZ 1,00 pro qm 5,80
+20%

B-Schein kein BKZ 1.-3. Jahr 2,00 /qm 6,30
+60 danach 0,50 /qm
3. bei dem Versuch die Landesförderung zu verstehen, bin ich gescheitert, die Angaben sind zu diffus und es wird auf die Einreichung konkreter Projekte verwiesen, die ich nicht einreichen konnte.


Daher frage ich die Verwaltung:
1. Ist das Kommunales Wohnraumförderprogramm der LHH weitergeschrieben worden und in welchem Umfang kann es in Anspruch genommen werden?
2. Wie sieht die Landesförderung aus?
3. Könnten anhand eines gängigen etwa 8 bis 12 Familienhauses die Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden, wenn- wie üblich - 25% des Wohnraumes öffentlich gefördert werden?