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Änderungsantrag der Fraktion SGLL zu Drs. Nr. 15-1280/2024 "Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung 1534 / Wasserstadt Limmer Wiedererrichtung Uferbebauung - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Antrag
Der Bezirksrat beschließt:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
3.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist eine öffentliche Veranstaltung im Stadtteil Limmer zur Unterrichtung und Erörterung des Wettbewerbsergebnisses durchzuführen.
Zur Vorbereitung der Veranstaltung ist das Ergebnis des Wettbewerbs 14 Tage vor Veranstaltung im Internet zu veröffentlichen.
Begründung
Nach § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung führen die Stadtbezirksräte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch nach Maßgabe der Regelungen über das Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen durch.
Nach Ziffer 1.3 dieser Verfahrensregeln entscheidet der Stadtbezirksrat u.a. "über die Art und Weise der vorgezogenen Bürgerbeteiligung ... bei "bezirklichen Bebauungsplänen".
Der Stadtbezirksrat hat in der Sitzung am 24.04.2024 von diesem Recht Gebrauch gemacht und für die frühzeitige Bürgerbeteiligung am Bebauungsplan Nr. 1534 zwei öffentliche Veranstaltungen beschlossen (dazu DS 0294/2024 E1).
Gegenstand unter 2.a der Veranstaltung sollte die Aufgabenstellung des Wettbewerbes sein. Da dieser inzwischen ausgelobt ist, kann diese Veranstaltung "zur Unterrichtung und Erörterung des Wettbewerbsergebnisses" beschlossen. Dies sollte nun auf jeden Fall noch stattfinden. Der Änderungsantrag sollte dies sicherstellen.