Drucksache Nr. 15-1336/2011 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung in Hannover
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 22.06.2011
TOP 8.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-1336/2011 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung in Hannover
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 22.06.2011
TOP 8.3.1.

Nachdem sich das politische Gezerre um den Umfang des BuT bis in den Januar hingezogen hatte, begannen mit erheblichem Zeitverzug auf Bundes- und Landesebene die Überlegungen zur Umsetzung. Es stellten sich – eigentlich nicht unvermittelt – Fragen: Wie kommt das Geld zum Kind? Wer informiert die Betroffenen, die Familien? Und andere.
In der Praxis der stadthannoverschen Schulen, die involviert sind zumindest durch den Mittagessenzuschuss und die erforderlichen Bescheinigungen über die Notwendigkeit von Lernförderung, begann die Wirklichkeit des BuT mit einer ersten Information wenige Tage vor den Osterferien, zu kurz um die Berechtigten in der Elternschaft rechtzeitig vor der ersten Antragsfrist 31.3.2011 zu informieren und sie bei der Antragstellung gegebenenfalls zu unterstützen. Vergleichbare Fragen, Aufgaben und Probleme entstehen für Vereine, Musikschule und Ähnliche. Inzwischen sind die Fristen für rückwirkende Antragstellung zweimal verlängert worden, jetzt zum 30.6.2011. Die Umsetzung des BuT wirft dennoch für Berechtigte und Einrichtungen weiter Fragen auf.

Wir fragen die deshalb Verwaltung:

1. Wann und in welcher Weise sind die hannöverschen Berechtigten und die o.g. Einrichtungen über das Umsetzungs- und Antragsprozedere des BuT informiert worden?
2. Welche Probleme sieht die Verwaltung nach den ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des BuT?
3. Wie wirken sich die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Region und Stadt Hannover bei der Verteilung der Mittel aus dem BuT aus?

Antwort

Vorbemerkung:

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten

Das „politische Gezerre“ um das Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (SGB II- / SGB XII- Änderungsgesetz) wurde leider nicht im Januar beendet. Die zunächst letzte Gesetzesfassung wurde im Vermittlungsausschuss am 23.02.2011 beraten. Am 25.02.2011 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschlossen. Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wurde es am 29.03.2011 rechtskräftig, ist aber rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Danach liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes bei den Kreisen und kreisfreien Städten und damit für den Bereich der Stadt Hannover bei der Region Hannover.

Über den Vermittlungsausschuss ist unerwartet zusätzlich der Personenkreis der Geringverdiener (Wohngeld, Kinderzuschlag) mit aufgenommen worden. Zur Frage der Zuständigkeit für diesen Personenkreis bedurfte es auf Landesebene einer gesetzlichen Regelung in Form einer Änderung des niedersächsischen Ausführungsgesetzes, das aber erst Anfang Juni 2011 beschlossen wurde. Auch für diesen Personenkreis ist die Region Hannover zuständig.

Ungeachtet des Verlaufs des Gesetzgebungsverfahrens haben die betroffenen Fachbereiche der Stadt Hannover und die Region Hannover frühzeitig Kontakt aufgenommen und -soweit dies möglich war- vorbereitend zusammengearbeitet.

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die Region Hannover hat für den Berechtigtenkreis ein Informationsschreiben zur Verfügung gestellt, dass für die Berechtigten in der Landeshauptstadt Hannover im Zeitraum Ende März bis Mitte April wie folgt versendet worden ist:

· für den Personenkreis SGB II über das Jobcenter Region Hannover
· für die Personenkreise SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Kinderzuschlag über den Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover

Für die Berechtigten nach SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Kinderzuschlag wurde ein zusätzliches Anschreiben der Landeshauptstadt Hannover beigefügt, um vor allem bezogen auf den Personenkreis Wohngeld / Kinderzuschlag deutlich zu machen, dass zu diesem Zeitpunkt die Frage der Zuständigkeit der Antragsannahme und Bearbeitung noch nicht geklärt war. In dem Informationsschreiben der Region Hannover sind die Berechtigten über die verschiedenen Leistungsarten, Antragsvoraussetzungen sowie die Frage der rückwirkenden Leistungen informiert worden. Zu diesem Zeitpunkt galt für rückwirkende Leistungen die Antragsfrist 30.04.2011 (bzw. 31.05.2011 für Wohngeld / Kinderzuschlag). Inzwischen ist die Frist durch den Bundesgesetzgeber auf den 30.06.2011 verlängert worden. Diese Information ist durch die Region Hannover presseöffentlich gemacht worden. Die Region Hannover hat weiterhin alle Informationen sowie Formulare auf der Internetseite www.hannover.de/bildungspaket eingestellt.

Für die betroffenen Einrichtungen hat die Region Hannover Informationen bereit gestellt, die entsprechend weitergeleitet wurden, sowie zum Teil Informationsveranstaltungen durchgeführt. Im Einzelnen sind die betroffenen Einrichtungen wie folgt informiert worden:


· Kindertagestätten: Die Träger der nicht städtischen Kindertageseinrichtungen wurden in einer dafür gesondert organisierten Zusammenkunft im Fachbereich Jugend und Familie am 15. April 2011 ausführlich von Stadt und Region über das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket unterrichtet. In der Folge wurden dem Teilnehmerkreis weitere Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt. Ferner steht der Fachbereich Jugend- und Familie der LHH diesem Kreise weiterhin als Ansprechpartner in den Fragen zur Verfügung, die speziell die Belange der Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege berühren. Dieses Angebot wird von den Trägern auch genutzt. Kleinere, unabhängige Träger wurden zeitgleich schriftlich vom Fachbereich Jugend und Familie informiert. Dabei wurde auch über die Zuständigkeiten und weitere Informationsquellen unterrichtet. Die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft wurden sowohl auf elektronischem Wege (Übermittlung der wichtigsten Informationen), wie auch in regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen im Fachbereich Jugend und Familie informiert.
· Schulen: Die von der Region erstellten Informationen über die getroffenen Regelungen zu Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Lernmitteln und Soziale Teilhabe sind den Schulen per Mail erstmalig am 20.04.2011 und bezüglich der Regelungen zur Lernförderung/Nachhilfe am 28.04.2011 zugesendet worden. Die Region Hannover hat darüber hinaus Ende April zu einer Informationsveranstaltung für alle Schulen am 13.05.2011 eingeladen.
· Vereine etc.: Ein Großteil der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie die Übernahme von Vereinsbeiträgen in Sportvereinen wird durch den Hannover-Aktiv-Pass abgedeckt. Die Verwaltung beabsichtigt, den Pass in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen und hat dieses presseöffentlich gemacht. Eine entsprechende Drucksache befindet sich derzeit im Ratsverfahren.

Zu 2.:
Es gibt verschiedene Anlaufschwierigkeiten, die vor allem aus dem oben beschriebenen zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens resultieren. Insgesamt sind für die unterschiedlichen Personenkreise sowie die unterschiedlichen Leistungsarten Abläufe und Verwaltungsstrukturen bezogen auf die Antragstellung, Bewilligung, Ausgabe der Leistung (zum Großteil als Gutschein) und Abrechnung der Leistung aufzubauen. Hiervon sind verschiedene Behörden und Institutionen betroffen, so dass es einige Zeit in Anspruch nehmen wird, die Abläufe reibungsfrei zu gestalten. Die Zuständigkeit für die Verfahrensabwicklung liegt bis auf den relativ kleinen Personenkreis der Berechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz bei der Region Hannover. Exemplarisch sind für Probleme bei der praktischen Umsetzung diejenigen Teile aus dem Gesamtpaket zu nennen, welche z.B. die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung unmittelbar betreffen (Mittagessen, Ausflüge). Die Umsetzung an sich ist bereits außerordentlich aufwändig. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass seitens der Region nunmehr verfügt wurde, die Eigenleistung der Eltern täglich individuell abzurechnen, also nach der Zahl der tatsächlich eingenommenen Essen. Dies ist sowohl für die Einrichtungen, als auch für die Abrechnungsstellen ein außerordentlich großer Aufwand, der ohne zusätzliches Personal nicht zu bewältigen wäre. Die Landeshauptstadt Hannover versucht deshalb weiterhin, mit der Region Hannover ein einfacheres, praktikableres Verfahren zu vereinbaren.









Zu 3.:
Es gibt keine besonderen Auswirkungen bezogen auf die Verteilung der Mittel aus dem BuT an den Personenkreis. Jeder Berechtigte kann einen Antrag auf Leistungen bei der zuständigen Behörde stellen. Von dort erfolgt die Ausgabe der Leistung in der Regel in Form eines Gutscheins, der bei einem Leistungsanbieter vorgelegt wird. Der Leistungsanbieter rechnet den Gutschein zentral bei der Region Hannover ab.