Anfrage Nr. 15-1335/2020:
Kiosk/Verkaufsstand am Misburger Freibad

Inhalt der Drucksache:

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Kiosk/Verkaufsstand am Misburger Freibad

Laut einer Antwort der Verwaltung (DS 15-2083/2019 F1) vom 2.9.2019 auf eine Anfrage im Bezirksrat Misburg-Anderten befand sich zu dieser Zeit der zuständige Fachbereich im Austausch mit dem Mieter bzw. dessen Rechtsvertreter. Gesprächsinhalt sollte der Betrieb von Kiosk oder Verkaufsstand im Misburger Bad sein. Ziel sollte sein, den Nutzer*innen in der Freibadesaison 2020 zumindest den Bezug von Snacks und Getränken zu ermöglichen. Vertraglich war unklar, ob der Betrieb von Kiosk oder Verkaufsstand im Misburger Bad grundsätzlich auch durch Dritte möglich ist. [Zum Thema gab es des Weiteren am 8.6.2020 eine Entscheidung der Verwaltung (DS 15-0125/2020 S1) auf einen vom Bezirksrat beschlossenen Antrag hin.]

Wir fragen die Verwaltung:

1. Inwieweit wird es in der Freibadesaison 2020 einen Kiosk/Verkaufsstand für das Misburger Freibad geben?

2. Welche Rechte und Pflichten hat der Mieter aufgrund seines Mietvertrages mit der Stadt Hannover?

3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Mieter wegen Nichterfüllung seines Vertrages in Regress zu nehmen oder den Vertrag zu kündigen bzw. Dritten die Vertragserfüllung zu übertragen (bitte genau mit dem dafür relevanten Text des Vertrages belegen, da die SPD-Fraktion plant, eine eigene rechtliche Bewertung durchführen zu lassen)?