Antrag Nr. 15-1333/2015:
Süßeroder Straße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Süßeroder Straße

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Fachverwaltung anzuweisen, Maßnahmen zu ergreifen, die im Falle einer Bebauung des Grundstücks Süßeroder Straße nach dem Bebauungsplan 793 2. Änderung dazu führen, dass

1. mindestens alle Auflagen, Festsetzungen, Vorschriften, etc. derart greifen, wie sie im B-Plan 1612 vorgesehen waren. Sie sind so zu formulieren, dass sie als Mussvorschriften zu lesen und interpretieren sind.

2. eine Bebauung nur unter Berücksichtigung aller Empfehlungen aus dem Gutachten von Prof. Dr. Katzenbach vom 10.12.2012 vorgenommen werden darf. Vorrangig ist hier zu erwähnen, dass
a) im Baugebiet bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche und Drainagen, die einen dauerhaften Eingriff in den Grundwasserhaushalt bedürfen, nicht zulässig sind.

b) Leitungsgräben mit einer Drainagewirkung vermieden werden.

c) eine Grundwasserschonende Bauweise erfolgen muss.

d) ein genereller Verzicht auf in das Grundwasser eingreifende Baumaßnahmen zu erfolgen hat.

e) Bauwerke mit einer mindestens 0,3 m dicken Stahlbetonplatte oder auf Stelzen gegründet werden.

f) eine Unterkellerung ebenso wie eine Teilunterkellerung unterlassen wird.

g) eine Anhebung des Geländeniveaus notwendig ist und die qualifizierte Ausführung mit gut verdichtbarem grob körnigen Material gem. DIN 18196 vorzunehmen ist. Das Material muss filterfest gegen den gewachsenen Bach sein, ggf. ist ein Filter/Geotextil unter der Geländeanhebung einzubauen. Diese Aufschüttung muss mindestens 6 Monate vor Baubeginn erfolgen. Das Monitoring muss bereits vor der Schüttung beginnen um den Status Quo vor dem Eingriff in den Baugrund feststellen zu können. Eine Aufschüttung hat hohe Erschütterungen und Schwingungen zur Folge. Um eine Verstärkung der vorhandenen Risse zu verhindern, sind starke Erschütterungen zu vermeiden.

h) Bauarbeiten zur Herstellung der Kanäle in Monaten mit niedrigem Wasserstand zu erfolgen haben.

I) in den Gräben für die Ver- und Entsorgungsleitungen bei der Wiederauffüllung in geeigneten Abständen Querschotts aus bindigem Boden einzubauen sind, um die Drainagewirkung der mit Sand verfüllten Leitungsgräben zu minimieren.

j) die Gebäudetemperierung mit der erneuerbaren Energie „Oberflächennahe Geothermie“ mittels Geothermiesonden herzustellen ist.

k) Grundwassermessstellen vor und während der Bauphase gesetzt und selbstverständlich auch überprüft werden.

l) Versiegelungen, außer durch den Bau des Gebäudes, werden untersagt.

m) der Baulastverkehr durch die Süßeroder Straße nur im Schritttempo erfolgen darf.



3. eine engmaschige Kontrolle der vorgegebenen Maßnahmen durch die Verwaltung erfolgt.

Begründung

Mit der Umsetzung des B-Planes 793 2. Änderung ist zu erwarten, dass es im Rahmen der Baumaßnahmen zu Schäden am vorhandenen Wohnbestand kommt. Das Gutachten von Prof. Dr. Katzenbach vom 10.12.2012 gibt Maßnahmen vor, die dem entgegen wirken sollen. Da der jetzt gültige B-Plan keine Vorgaben diesbezüglich enthält, ist der o. g. Antrag umzusetzen.