Drucksache Nr. 15-1331/2019:
Namensgebung für die Grundschule Wendlandstraße

Inhalt der Drucksache:

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15-1331/2019
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Namensgebung für die Grundschule Wendlandstraße

Antrag,

zu beschließen, der Grundschule Wendlandstraße den Namen

Grundschule Herrenhausen

zu geben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Namensgebung sind keine Gender-Aspekte betroffen.

Kostentabelle

Durch die Namensänderung entstehen keine bezifferbaren finanziellen Auswirkungen. Es sind lediglich geringfügige Kosten z. B. für neue Namensschilder zu erwarten.

Begründung des Antrages

Aus der Begründung der Schule:

Beim bisherigen Schulnamen spielt ausschließlich die Straße, in der sich die Schule befindet, eine Rolle. Außerdem führt der Name fälschlicherweise immer wieder zu Assoziationen mit dem im nordöstlichen Niedersachsen gelegenen Wendland.

Gewünscht ist zukünftig der Name „Grundschule Herrenhausen“.
Die Identifizierung mit dem Stadtteil, zu dem die Schule gehört, ist durch die Namensänderung besser gegeben.
Da es deutschlandweit kein weiteres Herrenhausen gibt, ist ein einzigartiges Assoziationsmerkmal gegeben.

Die GS Wendlandstraße ist aus einer alten Volksschule im Stadtteil entstanden und somit historisch gewachsen. Mit dem angestrebten Schulnamen soll dieser Sachverhalt unterstrichen werden.


Der Antrag wurde unter Einbeziehung aller schulischen Gremien (Kollegium, Schulelternrat, Schülerparlament) sowohl vom Schulvorstand (einstimmig) als auch von der Gesamtkonferenz (einstimmig) beschlossen.

Gemäß § 107 des Niedersächsischen Schulgesetzes kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule dieser einen Namen geben. Der Name kann sich auf eine Persönlichkeit, eine geographische Liegenschaft oder eine Institution beziehen.

Der vorgeschlagene Name entspricht der bisherigen Praxis der Landeshauptstadt Hannover.

Gegen die Wahl des Namens „Grundschule Herrenhausen“ bestehen keine Bedenken
40.21 
Hannover / 06.05.2019