Drucksache Nr. 15-1329/2026:
Bebauungsplan Nr. 1934 - An der Strangriede,
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-1329/2026
5
 

Bebauungsplan Nr. 1934 - An der Strangriede,
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1934 – An der Strangriede - Ausweisung urbaner Gebiete sowie ggf. eines Sondergebietes (Klinik) - entsprechend der Anlage 2, 3 und 4 zuzustimmen und
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auf Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Klimawirkungsprüfung wird im nächsten Verfahrensschritt durchgeführt, wenn auch die Begründung für den Bebauungsplan erarbeitet wird, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine aussagekräftigen Informationen vorliegen.

Kostentabelle

Für die Landeshauptstadt Hannover entstehen Kosten für die Durchführung einer Informationsveranstaltung.
Die weiteren finanziellen Auswirkungen werden im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens geprüft und dargelegt.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet befindet sich in der Nordstadt, gelegen zwischen der Haltenhoffstraße, der Straße Schneiderberg, dem Herrenhäuser Kirchweg und der Straße An der Strangriede.
Einen Bebauungsplan gibt es hierfür aktuell nicht, die planungsrechtliche Zulässigkeit ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Mit der Drucksache Nr. 1897/2024 hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 10.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1934 - An der Strangriede beschlossen.

Bisher wurden die Bestandsgebäude jahrzehntelang durch das Nordstadtkrankenhaus des Klinikums Region Hannover genutzt und betrieben. Anlässlich absehbarer struktureller Veränderungen am Standort ist damit zu rechnen, dass ein großer Teil der Bestandsbauten aus seiner Nutzung entfällt. Das Planerfordernis ergibt sich einerseits aus der Herausforderung, die Gebäude einer Nachnutzung – unter Gewährleistung des Denkmalschutzes – zuzuführen, und andererseits daraus, die bisher durch die Betriebsabläufe des Nordstadtkrankenhauses geprägte Infrastruktur sowie Verkehrsplanung an die Umnutzung des Standortes anzupassen.

Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für eine gemischte Nutzung im westlichen Teil des Planbereichs sowie für die Kliniknutzung im östlichen Teil des Planbereichs geregelt werden.

Für die aus den Kliniknutzungen entfallenen Bereiche ist die Festsetzung urbaner Gebiete mit verschiedenen Nutzungsschwerpunkten vorgesehen.

Es wird der Zweck verfolgt, Teile des alten Klinik-Areals nachzunutzen, damit einen Beitrag zum Wohnungsangebot in der Nordstadt zu leisten und das im östlichen Plangebiet verbleibende Klinikum planungsrechtlich zu sichern.


Mit diesen Maßnahmen wird seitens der Landeshauptstadt beabsichtigt, insbesondere das Angebot von bezahlbarem Wohnraum im Stadtteil zu stärken. Konkret soll im weiteren Verfahren geprüft werden, inwieweit Festsetzungen zugunsten des Baus von geförderten Wohnungen und des Baus von Wohnungen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (bspw. Studierende, junge Familien, etc.) zum Einsatz kommen können.

Anlage Nr. 3 und Anlage Nr. 4 dieser Drucksache beinhalten die Varianten Nr. 1 und Nr. 2 der allgemeinen Ziele und Zwecke. Die Varianten stellen, unter Sicherung des Bestandsschutzes, zwei unterschiedliche Entwicklungsoptionen dar. Die Variante Nr. 1 sichert den Klinikstandort langfristig durch Festsetzung eines Sondergebietes (Klinik). Die Variante Nr. 2 sichert den Klinikstandort durch Festsetzung eines urbanen Gebietes, gibt ihm jedoch durch die Ausweisung eine Entwicklungsperspektive zur Nach- oder Umnutzung. Im Bereich des Schwerpunkts "besonderes Wohnen" sind insbesondere Wohnformen vorgesehen, die eine enge Verbindung zu der Nordstadtklinik aufweisen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist ein Fokus auf Arbeitnehmenden-Wohnen oder Studierendenwohnen denkbar. Inwieweit die betroffene Fläche zukünftig hierfür zur Verfügung steht, wird sich im Laufe des Bebauungsplanverfahrens klären.

Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren hat der Stadtbezirksrat Nord in seiner Sitzung am 29.09.2025 mit der DS Nr. 15-1881/2025 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, geeignete Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten zusammen mit der Region Hannover für die Einwohner*innen der Nordstadt vorzuschlagen und durchzuführen.

In seiner Sitzung vom 23.02.2026 beschloss der Stadtbezirksrat Nord, die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes zurückzustellen und zunächst die Durchführung der öffentlichen Informationsveranstaltung zur Planung abzuwarten (vgl. Drucksache Nr. 15-0418/2026).

Die Verwaltung ist diesem Beschluss am 08.04.2026 mit der Durchführung der „Informationswerkstatt Nordstadtkrankenhaus“ nachgekommen. Bei der Veranstaltung stellte die Stadtverwaltung die bisherigen Planungsschritte vor und erörterte gemeinsam mit Vertretern der Region und ca. 190 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern erste Ideen für die zukünftige Nutzung des Geländes des Nordstadtkrankenhauses. Vertiefend wurde an vier Tischen zu den Themen „Nutzungsmischung“, „Städtebau und Baukultur“, „Umwelt und Klima“ sowie „Verkehr und Mobilität“ diskutiert.

Die Dokumentation der Veranstaltung ist als Anlage 5 dieser Drucksache beigefügt.

Mit der Veröffentlichung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans für die Dauer eines Monats soll nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fortgeführt werden.

Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.

61.11 
Hannover / Jun 8, 2026