Drucksache Nr. 15-1326/2023 N1 S1:
Jährlicher Bericht zum Hochwasserschutz im Bezirksrat
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.09.2023
TOP 6.1.1.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1326/2023 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Jährlicher Bericht zum Hochwasserschutz im Bezirksrat
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.09.2023
TOP 6.1.1.2.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung berichtet dem Bezirksrat mindestens einmal jährlich über den Zustand des Deiches und geplante Hochwasserschutzmaßnahmen. Bei Vorkommnissen, die nach Einschätzung der Verwaltung oder unserer Ortsfeuerwehren als sicherheitsrelevant einzustufen sind, muss die Unterrichtung unverzüglich erfolgen.

Entscheidung der Verwaltung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Ein Bericht zum Zustand des Deiches und zu geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bezirksrat Ricklingen sollte nicht nach einem starren terminlichen Rhythmus erfolgen, sondern immer dann, wenn es auch etwas zu berichten gibt. Dies sagt die Verwaltung ausdrücklich zu.

Der Zustand des Deiches wird regelmäßig durch die Verwaltung kontrolliert und unterhalten. Sollten bei der Kontrolle Mängel festgestellt werden, werden diese behoben. Die Funktionsfähigkeit des Deiches wird damit sichergestellt. Daher besteht keine Notwendigkeit, jährlich oder sogar häufiger über den Zustand zu berichten.
Über geplante Hochwasserschutzmaßnahmen, die grundsätzlich einen mehrjährigen Planungshorizont haben und auch bei Weitem nicht jedes Jahr erforderlich sind, berichtet die Verwaltung anlassbezogen in Form von Drucksachen.
Bei sicherheitsrelevanten Vorkommnissen erfolgt die Warnung durch die Feuerwehr bzw. Polizei über die vorgeschriebenen Wege. Sie richtet sich primär an potentiell Betroffene bzw. allgemein an die Bevölkerung. Eine gesonderte Warnmeldung an die Bezirksratsmitglieder erfolgt nicht. Je nach Ereignis kann aber selbstverständlich im Nachgang ein Bericht im Bezirksrat gegeben werden.