Antrag Nr. 15-1325/2007:
Halteverbot beidseitig an der Bedarfsampel Göttinger Chaussee Höhe südlich der Schnabelstraße

Inhalt der Drucksache:

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Halteverbot beidseitig an der Bedarfsampel Göttinger Chaussee Höhe südlich der Schnabelstraße

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:
An der o.a. Ampel wird ständig bis an die weiße Haltelinie heran geparkt. Dies soll durch entsprechende verkehrstechnische Maßnahmen behoben werden.

Begründung

Es soll ein Rückstau auf der Göttinger Chaussee vermieden werden, da es durch Linksabbieger in die Schnabelstraße zum Rückstau des Fahrzeugverkehrs bis hinter die südliche Tillystraße kommt. Es ist für den fließenden Verkehr nicht möglich, an dem sich links auf der Fahrbahn eingeordneten Abbieger rechts vorbei zu fahren, da die parkenden Fahrzeuge dies verhindern.