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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Sinja Münzberg-Jesche
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Münzberg-Jesche die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Mitte gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
- entfällt-
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Münzberg-Jesche hat ihren Wohnsitz im Stadtbezirk Mitte aufgegeben; dies bedeutet den Verlust der Wählbarkeit.
Damit endet ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Mitte.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.01
Hannover / 05.06.2014