Drucksache Nr. 15-1322/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Sachstandbericht Altlasten -
hier: Spielpark List/ Isernhagener Straße, Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 11.06.2018, TOP 10.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
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15-1322/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Sachstandbericht Altlasten -
hier: Spielpark List/ Isernhagener Straße, Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 11.06.2018, TOP 10.2.2.

Anfrage der SPD-Fraktion

In der Informationsdrucksache 0612/2018 N1 wird von Prüfwertüberschreitungen für Benzo(a)pyren auf dem o.g. Spielplatz in der List berichtet. Ein Fachbüro sollte mit der Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes hinsichtlich der Sicherung und Sanierung beauftragt werden. Das Ergebnis sollte im Frühjahr 2018 vorliegen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Liegen Ergebnisse vor, und welche sind es?

Text der Antwort

Zu Frage 1.) Im Zuge der orientierenden Untersuchung 2017 sind auf dem Spielparkgelände List/Isernhagener Straße Überschreitungen von Prüfwerten der BBodSchV bzw. nach dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 24.08.16 für Kinderspielflächen festgestellt worden (Parameter Benzo(a)pyren). Nachuntersuchungen haben eine Schadstoffbelastung im Oberboden bestätigt, der Gefahrenverdacht konnte zunächst nicht ausgeräumt werden.
Nach Abstimmung mit der Region Hannover (Untere Bodenschutzbehörde) ist ein Maßnahmenkonzept durch ein Fachbüro erarbeitet worden. Hiermit sollte dargestellt werden, welche Maßnahmen zur Gewährleistung einer schadlosen Nutzung der Fläche als Kinderspielplatz möglich sind. Das Maßnahmenkonzept berücksichtigt eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Teilflächen in Hinblick auf eine Nutzung als Spielfläche im engeren Sinne oder als Nebenfläche, für die weniger sensible Prüfwerte anzuwenden sind.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass akut keine Gefahrenabwehrmaßnahmen erforderlich sind. Um spielende Kinder jedoch dauerhaft vor einer Schadstoffaufnahme zu schützen, sind für drei Teilflächen des Spielparks Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen notwendig (s. Skizze). Durch die Region Hannover ist die Notwendigkeit einer Sanierung bestätigt worden. Bei diesen Flächen handelt es sich um Randbereiche des Spielparks. Auf einer der Teilfläche soll ein Bodenaustausch und in zwei Teilbereichen ein Bodenauftrag mit schadstofffreiem Material erfolgen.

Die Maßnahmenumsetzung ist derzeit in Planung und soll bis Ende 2018 im Rahmen des Altlastenprogrammes durchgeführt werden.



Erläuterung zu der Kategorie “optionaler Bodenaustausch“:

Bei der derzeitigen Nutzung als Spielwiese ist keine Maßnahme erforderlich. Sollte sich jedoch eine Nutzungsänderung ergeben oder Umgestaltungen in diesem Bereich erfolgen, ist eine Neubewertung durchzuführen bzw. Bodenmaterial bis in 35 cm Tiefe auszutauschen.