Drucksache Nr. 15-1320/2019 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Elektronische Schließanlagen für Sporthalle auf dem Schulgelände der IGS Bothfeld und weitere Schulsporthallen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 22.05.2019
TOP 7.3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1320/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Elektronische Schließanlagen für Sporthalle auf dem Schulgelände der IGS Bothfeld und weitere Schulsporthallen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 22.05.2019
TOP 7.3.4.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Sporthalle auf dem Schulgelände der IGS Bothfeld am Hintzehof mit einer elektronischen Schließanlage auszustatten.
Weiterhin soll geprüft werden, für welche Schulsporthallen im Stadtbezirk eine solche Schließanlage ebenfalls aus Sicht der nutzenden Sportvereine für notwendig erachtet wird, um die Nutzungszeiten am Abend über 22:00 Uhr hinaus zu verlängern. Dazu ist eine Bedarfsabfrage bei den Sportvereinen notwendig. Der Bezirksrat bittet um Information über die Rückmeldungen dieser Bedarfsanfrage bis zur Septembersitzung 2019.

Entscheidung

Die Verwaltung kann der Entscheidung des Bezirksrates nicht folgen.

Begründung:

Gemäß der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover werden Schulsporthallen und Schuleinrichtungen grundsätzlich bis spätestens 22.00 Uhr vermietet. Hierbei sind Umkleide- und Duschzeiten sowie Zeiten für Auf- und Abbau ausdrücklich einbezogen. Hintergrund dieser Regelung ist die Arbeitszeit des betreuenden Personals der Schulhausmeisterdienste, die um 22.30 Uhr endet.

Die Übertragung einer Schlüsselgewalt an Sportvereine ist auch durch den Einbau einer sog. elektromechanischen Schließanlage nicht möglich. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Sicherstellung des Schulbetriebes am Folgetag ist eine Abschlusskontrolle der Schulsporthallen nach Beendigung der außerschulischen Nutzung durch das städtische Personal unerlässlich.

Darüber hinaus stehen einer Übertragung der Schlüsselgewalt die derzeitigen Bestimmungen des Tarifvertrages Beschäftigungssicherung entgegen.

Es ist zutreffend, dass einzelne, ausgesuchte Sporthallen der Landeshauptstadt Hannover mit elektromechanischen Schließanlagen ausgestattet worden sind. Dieses dient aber in erster Linie dazu, die Mitarbeiter*innen der Wochenenddienste zu unterstützen. Da die Mitarbeiter*innen am Wochenende eine Vielzahl von Schulsporthallen zu betreuen haben, kann hierdurch der Wechsel zwischen verschiedenen Vereinsnutzungen am Tage vereinfacht werden. Auch an diesen Standorten findet jedoch immer eine Abschlusskontrolle des Standortes nach Beendigung aller Nutzungen durch städtisches Personal statt.